- Archivaliensignatur
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262/1
- Kontext
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Aktivlehen (Lehns- und Adelsbriefe) von Hessen-Darmstadt und anderen Rechtsvorgängern der Großherzöge von Hessen >> 11 Buchstabe M >> 11.22 von Molsberg
- Bestand
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A 5 Aktivlehen (Lehns- und Adelsbriefe) von Hessen-Darmstadt und anderen Rechtsvorgängern der Großherzöge von Hessen
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- Letzte Aktualisierung
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10.09.2024, 08:32 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunde
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Johann von Molsberg bestätigt den Verkauf der Feste und Herrschaft Molsberg an Erzbischof Kuno zu Trier durch seinen Bruder + Giso Herr von Molsberg und seinen Neffen Georg von Molsberg und verzichtet für eine Jahrgülte auf seine Erbrechte, behält sich jedoch auf Lebzeit eine Hofstätte im Tal Molsberg vor. Siegler: Aussteller, Johann Herr zu Westerburg und Arnold von Willmenrod.

Georg von Molsberg, Sohn des Giso Herr zu Molsberg, und Henrich von Klettenberg vertragen sich mit Erzbischof Kuno von Trier wegen der von Erzbischof Kuno mit Giso und Johann, dem Propst, beiden Herren von Molsberg abgeschlossenen Verträge über Molsberg. Der Erzbischof behält bis zu Einlösung mit 1000 Gulden den großen Turm zu Molsberg. Siegler: beide Aussteller und die Schiedleute Johann Herr zu Westerburg, Dietrich Walpode, Ritter, Herbord von Hechtsheim und Arnold von Willmenrod.

Gyse Herr von Molsberg stellt den mit Unrecht an sich gezogenen Hof zu Buningen (ausgegangen bei Molsberg) mit dem Mühlenbach, die angeblich von Franke von Molsberg herrühren sollten, früher Eigentum des Diderich und seines Stiefsohnes Rifrid, unter Verzicht auf alle weiteren Ansprüche dem Dilmann von Witzenhan zu eigen zu.
