Archivale

Regierung des Schwarzwaldkreises an Oberamt Reutlingen

Regest: Auf den Bericht vom 17. Dezember betreffend das im Rekursweg angebrachte Gesuch des Lesevereins in Reutlingen um die Erlaubnis zu einer Lotterie von Gewerbserzeugnissen wird dem Oberamt zu erkennen gegeben, dass die Kreisregierung diesem Gesuch gleichfalls nicht zu entsprechen vermag, da nach den bestehenden Vorschriften die Veräusserung solcher grösstenteils dem Zunftzwange unterworfenen Waren im Wege der Lotterie unstatthaft ist.
Dem Schriftführer des Lesevereins Ziegler, welcher sich in der von ihm verfassten Beschwerde-Ausführung vom 12. Dezember gegen die abweisende oberamtliche Entschliessung ungebührlicher Äusserungen, namentlich des Ausdrucks, "die Einrede des Gemeinderats von Reutlingen sei eine "lächerliche" und des Ausdrucks bedient hat, "mittelst Vorschützens solcher Scheingründe werde die Ausführung des Vorhabens des Lesevereins erschwert", wird wegen dieser ungebührlichen Äusserungen in dem Beschwerdevorbringen nach Art. 9 des Polizeistrafgesetzes vom 2. Oktober 1839 eine Geldbuße von 5 fl angesetzt.
Autenrieth.

Archivaliensignatur
A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 2618 b
Formalbeschreibung
Beschreibstoff: Pap.
Sonstige Erschließungsangaben
Genetisches Stadium: Abschrift

Kontext
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 8 Zünfte Allgemeines
Bestand
A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)

Laufzeit
1850 Dezember 19

Weitere Objektseiten
Letzte Aktualisierung
20.03.2025, 11:14 MEZ

Datenpartner

Dieses Objekt wird bereitgestellt von:
Stadtarchiv Reutlingen. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.

Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1850 Dezember 19

Ähnliche Objekte (12)