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Regierung des Schwarzwaldkreises an Oberamt Reutlingen

Regest: Auf den Bericht vom 17. Dezember betreffend das im Rekursweg angebrachte Gesuch des Lesevereins in Reutlingen um die Erlaubnis zu einer Lotterie von Gewerbserzeugnissen wird dem Oberamt zu erkennen gegeben, dass die Kreisregierung diesem Gesuch gleichfalls nicht zu entsprechen vermag, da nach den bestehenden Vorschriften die Veräusserung solcher grösstenteils dem Zunftzwange unterworfenen Waren im Wege der Lotterie unstatthaft ist.
Dem Schriftführer des Lesevereins Ziegler, welcher sich in der von ihm verfassten Beschwerde-Ausführung vom 12. Dezember gegen die abweisende oberamtliche Entschliessung ungebührlicher Äusserungen, namentlich des Ausdrucks, "die Einrede des Gemeinderats von Reutlingen sei eine "lächerliche" und des Ausdrucks bedient hat, "mittelst Vorschützens solcher Scheingründe werde die Ausführung des Vorhabens des Lesevereins erschwert", wird wegen dieser ungebührlichen Äusserungen in dem Beschwerdevorbringen nach Art. 9 des Polizeistrafgesetzes vom 2. Oktober 1839 eine Geldbuße von 5 fl angesetzt.
Autenrieth.

Reference number
A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 2618 b
Formal description
Beschreibstoff: Pap.
Further information
Genetisches Stadium: Abschrift

Context
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 8 Zünfte Allgemeines
Holding
A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)

Date of creation
1850 Dezember 19

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Last update
20.03.2025, 11:14 AM CET

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Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 1850 Dezember 19

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