Archivale
Klage auf Entschädigung und öffentlichen Widerruf
Enthält: Am 28.3.1662 reicht Arnoldt Feldtscherer zum zweiten Mal seinen Klage gegen Schodder aus der Magdgasse in Kerpen ein. Dieser habe ihn am 24.2. öffentlich beschuldigt, in seiner Zeit in Diensten des span. Königs Raub und Diebstahl begangen zu haben. Unter anderem habe er im Auftrag von Johann Comedos, Kupper Jacob und Peter Meller das "Todten-Dillen" gestohlen und in den Broich gebracht. Diesen unwahren Angriff auf seine Ehre könne er nicht hinnehmen und unverteidigt lassen. Das Gericht solle solche allen weltlichen und geistlichen Rechte zuwidere Rede verbieten, mit dem Zusatz: wenn der Beklagte etwas gegen ihn zu fordern habe, solle er vor Gericht gehen. Feldtscherer fordert das Gericht auf, den Injurianten zur Rede zu stellen und, falls er seine Beschuldigungen nicht beweisen könne, ihm 50 Goldgulden Strafe und öffentlichen Widerruf samt der Unkosten aufzuerlegen. Schodder weist die Klage wiederum als unwahr zurück und beruft sich auf einen, bereits am 14.3. ergangenen Gerichtsbeschluss. Die Klage soll bei Erstattung der Unkosten durch den Kläger abgewiesen werden.
- Archivaliensignatur
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GerKer, 1037
- Umfang
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Schriftstücke: 2
- Kontext
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Schöffengericht Kerpen >> 4 Kriminalfälle der Niedergerichtsbarkeit >> 4.1 Beleidigung, üble Nachrede - ohne und mit Tätlichkeiten
- Bestand
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GerKer Schöffengericht Kerpen
- Laufzeit
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1662
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
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17.09.2025, 15:37 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 1662