Kapitel

Das CVIII. Capitel. Wie ein Fürst auch das capital des landes angreiffen und brauchen könne, daß dennoch das land nicht dadurch ruiniret werde

Das CVIII. Capitel. Wie ein Fürst auch das capital des landes angreiffen und brauchen könne, daß dennoch das land nicht dadurch ruiniret werde

Digitalisierung: Dresden SLUB, ZB

Public Domain Mark 1.0 Universell

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Schröder, Wilhelm von. - Wilhelm Freyherrn von Schrödern Fürstliche Schatz- und Rent-Kammer : Nebst Seinem nothwendigen Unterricht vom Goldmachen

Erschienen
1705

Förderung
Deutsche Forschungsgemeinschaft
Letzte Aktualisierung
09.05.2025, 15:19 MESZ

Datenpartner

Dieses Objekt wird bereitgestellt von:
Sächsische Landesbibliothek - Staats- und Universitätsbibliothek Dresden. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.

Objekttyp

  • Kapitel

Entstanden

  • 1705

Ähnliche Objekte (12)