Bestand

Wilhelmine (1777-1822) Prinzessin von Württemberg (Bestand)

Überlieferungsgeschichte
Gemahlin von Wilhelm Herzog von Württemberg (GU 101, G 253), Tochter von Karl August Wilhelm Freiherr von Tunderfeld-Rhodis und Theresia von Tunderfeld-Rhodis geb. Freiin Schilling von Cannstatt, geb. 18. Januar 1777 in Esslingen, vermählt seit 28. August 1800, gest. 6. Februar 1822 in Florenz.
Wilhelmine Prinzessin von Württemberg geb. Freiin von Tunderfeld-Rhodis war vor ihrer Eheschließung Hofdame der Herzogin Friederike Sophie Dorothea von Württemberg (G 237). Nach ihrer nicht ebenbürtigen Eheschließung mit Herzog Wilhelm von Württemberg erhielt sie mit Beschluss Herzog Friedrichs II. von Württemberg, des späteren Königs Friedrich I., den Titel Prinzessin von Württemberg. Die nicht thronfolgeberechtigten Nachkommen führten aufgrund eines Beschlusses von König Friedrich I. von Württemberg den Titel Graf bzw. Gräfin von Württemberg und blieben Mitglieder des württembergischen Königshauses.
Inhalt und Bewertung
Korrespondenz mit Familienangehörigen (v. a. mit Herzog Wilhelm von Württemberg), Abschriften von Briefen, Unterricht Wilhelmines in Geschichte, Mathematik und Italienisch, Notizbuch, Bücherverzeichnis, Gedichte, Tagebuch einer Reise in die Schweiz und nach Italien, botanische Sammlung
Für die Einsichtnahme in den Bestand ist die Genehmigung des Chefs des Hauses Urach erforderlich. Die Benutzer sind zur Wahrung der Personenrechte verpflichtet.
Weitere Unterlagen über Wilhelmine Prinzessin von Württemberg verwahrt das Hauptstaatsarchiv in den Beständen E 14, E 55, G 254 und GU 101.

1. Die Herzöge von Urach Grafen von Württemberg: Bei den Herzögen von Urach Grafen von Württemberg handelt es sich um eine Nebenlinie des Hauses Württemberg. Im Jahr 1800 heiratete der vierte Sohn von Herzog Friedrich Eugen von Württemberg, Herzog Wilhelm von Württemberg, eine Hofdame seiner Mutter: die dreiundzwanzigjährige Wilhelmine von Tunderfeld-Rhodis. Nach den Hausgesetzen war diese Ehe mit einer nicht dem Hochadel entstammenden Frau unebenbürtig; Herzog Wilhelm verzichtete daher am 1. August 1801 für seine Nachkommen auf die Thronfolge. Am 20. April 1801 hatte bereits der regierende Herzog Friedrich, Herzog Wilhelms ältester Bruder, die Ehe als vollwirkende Ehe zur rechten Hand anerkannt und bestimmt, dass die Nachkommen Herzog Wilhelms den Namen Grafen und Gräfinnen von Württemberg führen sollen. Damit war eine neue Nebenlinie des Hauses Württemberg entstanden. Der zweite Sohn Graf Wilhelms, der ebenfalls den Namen Wilhelm trug, wurde 1867 von König Karl zum ersten Herzog von Urach erhoben. Die neue Herzogswürde war im Mannesstamm erblich; die entsprechende Erhebung der jüngeren Kinder in den Fürstenstand sollte die enge Verbindung der Nebenlinie mit der Hauptlinie unterstreichen und ihr einen Rang unmittelbar nach dem königlichen Haus vor allen anderen Standesherren des Königreichs bestimmen. Durch die 1862 erfolgte Konversion Wilhelms I. zur katholischen Konfession seiner Ehefrau und Kinder wurde das Haus Urach von Anfang an zu einem bewusst katholischen Fürstengeschlecht. Mit dem 1840/41 erfolgten Bau des Schlosses Lichtenstein am Albrand über dem Echaztal hat sich der 1869 verstorbene Herzog ein bleibendes Denkmal gesetzt. Alle weiteren Details zum Haus Urach und seiner einzelnen Mitglieder sind dem Artikel von Wolfgang Schmierer, Die Seitenlinie der Herzöge von Urach (seit 1867). In: Das Haus Württemberg - ein biografisches Lexikon. Hrsg. von Sönke Lorenz, Dieter Mertens und Volker Press. Stuttgart, Berlin, Köln 1997 S. 376-398 zu entnehmen. Diesem ist auch die im Anschluss an das Vorwort wiedergegebene Genealogie entnommen.

2. Bestandsgeschichte und Bearbeiterbericht: 2.1 Der Gesamtbestand des Archivs Herzog von Urach Graf von Württemberg Der hier verzeichnete Bestand, der Nachlass der Wilhelmine, Prinzessin von Württemberg, stellt einen Teil des Gesamtarchivs der Familie dar. Dieses war bis 1987 auf Schloss Lichtenstein verwahrt. Aufgrund eines Depositalvertrags zwischen S. D. Karl Anselm Herzog von Urach Graf von Württemberg als Vertreter der Familie Herzog von Urach Graf von Württemberg und dem Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Hauptstaatsarchiv Stuttgart, vom 14. Juli/5. August 1987 liegt es seitdem als Depositum im Hauptstaatsarchiv Stuttgart. Wegen ihrer literarischen Bezüge wurden Teile der Unterlagen Wilhelms I. und Graf Alexanders zeitgleich dem Deutschen Literaturarchiv in Marbach übergeben. Das Archiv war bei seiner Übernahme in das Hauptstaatsarchiv völlig unsortiert. Auch lagen keine Findmittel vor, die man hätte weiterverwenden können. In einem mitgelieferten Verzeichnis von 1927/28 ist nur ein Teil der Unterlagen aufgelistet; dazu kam, dass die diesem Verzeichnis zugrundeliegende Ordnung zu einem unbekannten Zeitpunkt grundlegend zerstört worden war. Ein Großteil des Materials war unverpackt oder lagerte in offenen Schachteln. Ltd. Archivdirektor Dr. Wolfgang Schmierer nahm 1995 eine erste Sichtung, Ordnung und vorläufige Verpackung des Materials vor. Dabei gliederte er den Gesamtbestand in Teilbestände, denen er Signaturen zuwies, die mit der Numerierung der Familienmitglieder in seinem parallel zur Ordnungsarbeit entstandenen Artikel zur Familie Herzog von Urach Graf von Württemberg korrespondieren (1). Die noch näher zu strukturierenden Teilbestände GU 1 ff. umfassen Unterlagen zur Grundstücks- und Vermögensverwaltung. Im Teilbestand GU 100 sind Fremdarchivalien und Sammlungen formiert. Die Teilbestände GU 101-134 wurden als persönliche Nachlässe einzelner Familienmitglieder, GU 201-203 nahestehender Personen angelegt. Einige Überschneidungen waren zwangsläufig unvermeidbar. Wurden Unterlagen über den Tätigkeitszeitraum eines einzelnen Herzogs hinweg durchgehend geführt, wurden sie bei der Ordnung den Signaturen GU 1 ff. zugewiesen Eine Übersicht über den aktuellen Stand der Gliederung in Teilbestände findet sich nachstehend. Es ist möglich, dass die Gliederung im Zuge der weiteren Erschließungsarbeiten modifiziert wird. Über die Ordnungsarbeiten Wolfgang Schmierers informiert eindrücklich ein von diesem vom 10. Februar 1995 bis zum 21. März 1996 geführtes Arbeitsprotokoll (Kanzleiakten 7511.5-2-D.1: Erschließung des Archivs der Herzöge von Urach). 2.2 Der Teilbestand GU 102 Wilhelmine Prinzessin von Württemberg (1777-1822) Der nachstehend verzeichnete Teilbestand GU 102 Wilhelmine Prinzissin von Württemberg umfasst Unterlagen, die Wolfgang Schmierer im Zuge seiner Ordnungsarbeiten dazu formiert hat. Wilhelmine wurde am 18. Januar 1777 als Tochter von Karl August Wilhelm Freiherrn von Tunderfeld-Rhodis und seiner Frau Theresia, geb. Freiin Schilling von Cannstatt in Esslingen geboren. Vor ihrer Ehe war Wilhelmine Hofdame der Herzogin Friederike Sophie Dorothea. Am 28. August 1800 heiratete sie Herzog Wilhelm von Württemberg (1761-1830). Da Wilhelmine aus niederem Adel stammte, galt die Ehe, aus der sechs Kinder (Alexander, Wilhelm, Friedrich, August, Constantin und Marie) hervorgingen, als nicht ebenbürtig; die Kinder konnten nicht in die württembergische Thronfolge eintreten. Den Titel einer Prinzessin von Württemberg führte sie infolge der Eheschließung seit 1801 mit ausdrücklicher Zustimmung von Herzog Friedrich. Wilhelmine starb am 6. Februar 1822 auf einer Kurreise in Italien. Sie liegt in der Stiftskirche Stuttgart begraben. Der Bestand GU 102 wurde Juli/August 2000 von den Archivreferendaren Manfred Waßner und Christian Wolfsberger verzeichnet. Er umfaßt 19 Einheiten im Umfang von 0,4 lfd. m. Neben Unterlagen Wilhelmines finden sich darin auch Briefe ihres Mannes. Weitere Schreiben Wilhelmines finden sich im Nachlaß ihres Sohnes (GU 103), möglicherweise auch in dem ihres Mannes (GU 101), der zurzeit noch unverzeichnet ist. Angesichts des geringen Umfangs des Teilbestandes GU 102 wurde auf eine Klassifikation der Titelaufnahmen verzichtet; diese sind rein chronologisch geordnet. Die Nutzung durch Dritte ist im Depositalvertrag wie folgt geregelt: Vor Benutzungen des Archivs durch Dritte ist die Zustimmung des Chefs der Familie Herzog von Urach Graf von Württemberg einzuholen. Bei der Zustimmung können Auflagen erteilt werden. Wird Zustimmung nicht versagt oder eingeschränkt, regelt die Leitung des Hauptstaatsarchivs - im Rahmen der Benutzungsordnung der staatlichen Archive Baden-Württemberg - die Benutzung. In jedem Falle sind die Benutzer zur Wahrung der Personenrechte zu verpflichten. Stuttgart, den 6. Oktober 2000 Dr. Robert Kretzschmar Ltd. Archivdirektor (1) Der Teilbestand GU 101 entspricht der laufenden Nr. 6.3.1., GU 102 korrespondiert mit 6.3.2. usw.

Bestandssignatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, GU 102
Umfang
9 Büschel, 10 Bände

Kontext
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik) >> Archiv der Herzöge von Urach
Verwandte Bestände und Literatur
Ernst-Heinrich Kneschke: Allgemeines Deutsches Adelslexikon Bd. 8. Leipzig 1878. S. 311. Das Haus Württemberg. Ein biographisches Lexikon. A. a. O. S. 381.

Bestandslaufzeit
1773-1870

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
20.01.2023, 15:09 MEZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1773-1870

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