Archivale
Verhängung von Schutzhaft gegen Gerichtlicherseits freigesprochenen Personen.
Adressat: die Staatspolizei(leit)stellen, die Referate des Geheimen Staatspolizeiamtes
Durch Erlaß des Reichsministers der Justiz vom 21.04.1937 - 4611 III a 3 313 wird angeordnet, daß bei dem Charakter der Schutzhaft als einer vorbeugenden polizeilichen Maßnahmen zur Vermeidung einer Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit in Ausnahmefällen ihre Verhängung auch gegen solche Staatsfeinde geboten sein kann, die in einem gerichtlichen Verfahren mangels Beweises freigesprochen sind.
- Archivaliensignatur
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0.4, 074/0421a
- Alt-/Vorsignatur
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former reference number: Allgemeines 31
former reference number: I20, Folio 213
former reference number: Aktenzeichen des Absenders: II A 2-573/36
- Formalbeschreibung
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Art: Fotokopie vom Original
- Kontext
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Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung >> chronologisches Verzeichnis >> 1937
- Bestand
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DE ITS 0.4 Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung
- Laufzeit
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08.05.1937
- Weitere Objektseiten
- Provenienz
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Geheime Staatspolizei, Geheimes Staatspolizeiamt
- Letzte Aktualisierung
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02.06.2025, 09:20 MESZ
Datenpartner
Arolsen Archives – International Center on Nazi Persecution. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 08.05.1937