Archivale

Verhängung von Schutzhaft gegen Gerichtlicherseits freigesprochenen Personen.

Adressat: die Staatspolizei(leit)stellen, die Referate des Geheimen Staatspolizeiamtes


Durch Erlaß des Reichsministers der Justiz vom 21.04.1937 - 4611 III a 3 313 wird angeordnet, daß bei dem Charakter der Schutzhaft als einer vorbeugenden polizeilichen Maßnahmen zur Vermeidung einer Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit in Ausnahmefällen ihre Verhängung auch gegen solche Staatsfeinde geboten sein kann, die in einem gerichtlichen Verfahren mangels Beweises freigesprochen sind.

Archivaliensignatur
0.4, 074/0421a
Alt-/Vorsignatur
former reference number: Allgemeines 31
former reference number: I20, Folio 213
former reference number: Aktenzeichen des Absenders: II A 2-573/36
Formalbeschreibung
Art: Fotokopie vom Original

Kontext
Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung >> chronologisches Verzeichnis >> 1937
Bestand
DE ITS 0.4 Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung

Laufzeit
08.05.1937

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Provenienz
Geheime Staatspolizei, Geheimes Staatspolizeiamt
Letzte Aktualisierung
02.06.2025, 09:20 MESZ

Datenpartner

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 08.05.1937

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