Urkunden
Johann von Thiersberg und seine Frau Anna leihen Jakob Ockenviez von Windschläg ihren Teil des Hofes zu Windschläg, nebst allem Zubehör, gegen einen Erblehenzins von 20 Viertel Roggen, 5 Viertel Weizen und 5 Viertel Gerste und von dem Hofzehnten ein Viertel Weizen und von dem Heuzehnten 10 Schilling und 3 Sester Erbsen.
- Reference number
-
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 34 Nr. 1610
- Former reference number
-
Konv. 77 Erblehen
- Further information
-
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel
- Context
-
Allerheiligen >> Spezialia badischer Orte >> Windschläg, Stadt Offenburg, Ortenaukreis
- Holding
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 34 Allerheiligen
- Date of creation
-
1344 Februar 6 (an dem nehesten fritage nach sante Agaten tage)
- Other object pages
- View digital item at providers-website
- Rights
-
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Last update
-
04.04.2025, 8:11 AM CEST
Data provider
Landesarchiv Baden-Württemberg. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Urkunden
Time of origin
- 1344 Februar 6 (an dem nehesten fritage nach sante Agaten tage)
Other Objects (12)
Klaus Ockenviez von Windschläg reversiert vor Schultheiß, Meister und Rat zu Offenburg dem Edelknecht Johann von Thiersberg und seiner Ehefrau Klara über die Belehnung mit dem von Thiersbergischen Anteile an dem Hofe zu Windschläg und allen dessen Zubehör gegen einen Erblehenszins von 20 Viertel Roggen, 5 Viertel Weizen, 5 Viertel Gerste vom Hofzehnten, 1 Vertel Weizen und vom Heuzehnten 11 Schilling Pfennige und ein Achtel Erbsen.
Klaus Ockenviez von Windschläg reversiert vor Schultheiß, Meister und Rat zu Offenburg dem Edelknecht Johann von Thiersberg und seiner Ehefrau Klara über die Belehnung mit dem von Thiersbergischen Anteile an dem Hofe zu Windschläg und allen dessen Zubehör gegen einen Erblehenszins von 20 Viertel Roggen, 5 Viertel Weizen, 5 Viertel Gerste vom Hofzehnten, 1 Vertel Weizen und vom Heuzehnten 11 Schilling Pfennige und ein Achtel Erbsen.
Abt Amandus, Prior und Konvent des Klosters Ettenheimmünster verleihen an Hans Hassawer, Bürger zu Ringsheim, und seiner Ehefrau Margarete Freyburgerin den kleinen Meierhof daselbst, den zuvor Hans Wiber innehatte, zu Erblehen. Vom Hof gehen 1651 3 Viertel Weizen und 3 Viertel Korn, 1652 und 1653 je 3 Viertel Weizen, 4 Viertel Korn und 3 Viertel Gerste, 1654 bis 1656 je 5 Viertel Weizen, 5 Viertel Korn und 2 Viertel Gerste, 1657 bis 1659 je 6 Viertel Weizen, 7 Viertel Korn, 3 Viertel Gerste und 3 Viertel Haber, ab 1660 jährlich 8 Viertel Weizen, 10 Viertel Korn, 4 Viertel Gerste und 3 Viertel Haber unablösiger Gült. Die übrigen Bedingungen sind identisch mit denen der Ausfertigung von 1550 Februar 2 (siehe GLA 27 a/195). Wird der niedergebrannte Hof samt Scheuer und Stallung wieder aufgebaut, ist die frühere Gült von 35 Viertel Frucht zu leisten