Kapitel

Der 62. Artickel. Wie es mit den Theilen im Retardat gehalten/ und volmachten derhalben nicht zugelassen werden.

Der 62. Artickel. Wie es mit den Theilen im Retardat gehalten/ und volmachten derhalben nicht zugelassen werden.

Digitalisierung: Dresden SLUB, ZB

Public Domain Mark 1.0 Universell

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Ursprung und Ordnungen der Bergwerge Inn Königreich Böheim, Churfürstenthum Sachsen, Ertzhertzogthum Österreich, Fürstenthumb Braunschweig und Lüneburgk, Graffschafft Hohenstein : Deren einstheils biß an hero noch nie in Druck ausgangen Alles mit vleis zusammen getragen Und was in jedem gehandelt auff Nachfolgendem Blat zu befindenn ...

Erschienen
1616

Förderung
Deutsche Forschungsgemeinschaft
Letzte Aktualisierung
09.05.2025, 15:17 MESZ

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Objekttyp

  • Kapitel

Entstanden

  • 1616

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