Urkunde
Es wird bekundet, dass es zwischen einigen fuldischen Untertanen aus Zillbach (Zilbach), Valentin Beltz, Johann (Hanß) Beltz und Johann (Hanß) Her...
- Archivaliensignatur
-
2090
- Formalbeschreibung
-
Ausfertigung, Papier, zwei aufgedrückte Lacksiegel
- Bemerkungen
-
Gnacken sind geringhaltige Groschen.
Ein Kopfstück bezeichnet eine 20- oder 24-Kreuzermünze.
- Sonstige Erschließungsangaben
-
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum Neuhoff den 31ten Augusti anno ein tausend sieben hundert und sieben
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Es wird bekundet, dass es zwischen einigen fuldischen Untertanen aus Zillbach (Zilbach), Valentin Beltz, Johann (Hanß) Beltz und Johann (Hanß) Herbert einerseits, und aus Uttrichshausen im Amt Schwarzenfels andererseits, seit einigen Jahren zu Streitigkeiten über das Weiderecht (huth) auf der sogenannten Schlesenich gekommen ist. Die Untertanen von Zillbach haben vorgebracht, dass sie laut der vorgelegten Originalurkunde von 1688 das Weiderecht besitzen und einen Teil der Weide mit einem Zaun umgeben hätten, der jedoch von den Uttrichshausenern wieder abgerissen worden sei. Wegen fortgesetzter Tätlichkeiten zwischen den beiden Gemeinden wurde von den zuständigen Obrigkeiten eine gütliche Einigung befohlen. 1707 August 30 hat man sich deswegen an den umstrittenen Ort begeben, dort die gesetzten Grenzsteine (einsteinung) begutachtet und die Eingrenzung des strittigen Territoriums (deposita quaestione territoriali) vorgenommen. 1. Die Parteien haben sich dahingehend verglichen, dass von dem an die Zillbacher Wiese stoßenden Graben und den dort in einer Reihe stehenden Steinen in Entfernung von 30 Schritten gegen die Zillbacher Schlesenich dem Dorf Zillbach die Weide (trifft) gehört. Auf der anderen Seite wird die Weide durch das dem Kloster Fulda gehörende Waldstück, genannt Haardt, abgegrenzt; diesen Abschnitt der Weide dürfen auch die Uttrichshausener nutzen. Die drei genannten Zillbacher Kläger dürfen jedoch sowohl dort als auch auf der ganzen Uttrichshausener Schlesenich nicht mehr ihre Rinder weiden und hineintreiben. 2. Für die Gemeinde Uttrichshausen ist festgelegt worden, dass ihr ab dem genannten Weidegrund der Gemeinde Zillbach die Weide bis 25 Schritte über die nach Döllbach (Dilbach) führende Straße hinweg mit dem darauf stehenden Wald zur Nutzung gehört. Ihr Vieh dürfen sie darüber hinaus auf den Weiden in der Haardt, am Gänseberg (Genßberg) und am Michelsholz halten und treiben. Weder die Kläger noch die Gemeinde Zillbach dürfen dort ihr Vieh treiben, außer bei der durch die Grenzsteine festgelegten Weide. Dieses Weideverbot wurde gegen die Zillbacher schon früher gerichtlich bestätigt. 3. Da die Zillbacher Schlesenich dem Kloster Fulda lehnspflichtig ist, soll die Gemeinde Uttrichshausen jährlich an Michaelis [September 29] für das gemeinsam genutzte Weidestück einen Gnacken oder sechs Heller Zins an die Rentkammer (rentherey) in Neuhof zahlen. Darüber hinaus sollen sie aus ihrer Gemeinde einen Mann ernennen, der als Lehnsträger fungiert und bei entsprechenden Lehnsfällen verpflichtet ist, ein Kopfstück zu geben. Der Lehnsträger ist jedoch von allen Frondiensten und sonstigen Lasten (oneribus) befreit. 4. Das Weidestück auf der Zillbacher Schlesenich, das bisher von den Uttrichshausenern mitgenutzt wurde, gehört künftig allein den Zillbachern. Zur Abgrenzung soll diese Fläche mit Pflöcken umgeben werden. Außerdem sollen die Zillbacher 14 Tage nach diesem Vergleich damit beginnen, einen Wall aufzuwerfen (einen tüchtigen aufwurff machen) und das Gebiet nach und nach zu umzäunen, damit diese Angelegenheit zur Ruhe kommt und sie nicht mehr beeinträchtigt werden. Der Vergleich ist in zwei gleichlautenden Exemplaren ausgefertigt worden. Ankündigung der Unterfertigung. Siegelankündigung. Ausstellungsort: Neuhof. (siehe Abbildungen: 1. Seite, 2. und 3. Seite, Rückseite; Siegel: 1. Lacksiegel, 2. Lacksiegel)
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: (Herman Sigmundt / von Peterswaldt / fürstlich fuldischer hoff und /oberambtman zu / Neuhoff
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: Frantz Kraut / fürstlich hessen casselischer / ambtman zu Schwartzenfelß propria)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Hermann Siegmund von Peterswald
Vermerke (Urkunde): Siegler: Franz Kraut
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: StaM, Kopiare Fulda: K. 445, f. 184r-185v
- Kontext
-
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1701-1710
- Bestand
-
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
- Laufzeit
-
1707 August 31
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
-
10.06.2025, 09:13 MESZ
Datenpartner
Hessisches Staatsarchiv Marburg. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Urkunde
Entstanden
- 1707 August 31