Geldwesen | Monografie | Verordnung
Fürstlich Sachsen Weimar- und Eisenachisches Obervormundschaftliches Mandat, die Münze betreffend, wie es vorerst in denen Obervormundschaftlichen Landen dieserhalb gehalten werden soll : Ergangen sub dato Weimar zur Wilhelmsburg, den 26. April 1763.
- Standort
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Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt -- Pon Yc 242 (8)
- VD 18
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11197501
- Umfang
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10 ungezählte Seiten; 4°
- Sprache
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Deutsch
- Anmerkungen
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Die Verfasserin ist im Text genannt
Vorlageform der Veröffentlichungsangabe: Jena, bey Johann Werthern, F.S. Hof-Buchdrucker. - Erscheinungsdatum nach Datierung im Titel bestimmt
- Urheber
- Beteiligte Personen und Organisationen
- Erschienen
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Jena : bey Johann Werthern, F.S. Hof-Buchdrucker , 1763
- Förderung
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Deutsche Forschungsgemeinschaft
- DOI
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doi:10.25673/32801
- URN
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urn:nbn:de:gbv:3:1-1192015415-186671911-14
- Letzte Aktualisierung
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03.06.2025, 07:51 MESZ
Datenpartner
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Verordnung ; Geldwesen ; Monografie
Entstanden
- Jena : bey Johann Werthern, F.S. Hof-Buchdrucker , 1763
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Des Infortunati Fortunati Abermahlige nothwengige Erinnerung, nnd Einfälttges doch wahres Gespräch, wegen des Geld-Mangels : Woraus der Genüge nach zuersehen, das noch zur Zeit in den Müntze, keine Veränderung kan vorgenommen werden: oder es muß bevor, die Außführung des Geldes, Goldes und Silbers ernstlich verbothen, und strenge darüber gehalten: Das Goldschlagen und Dradtziehen, oder das darauß entstehende Vergülden, Sticken, Bordieren und Schammeriren, gäntzlich abgeschafft: Das Goldschmiede Arbeit aber, als Silbergeschier und dergleichen, nur auff eine Zeitlang moderirt werden
