Urkunde

Die Auseinandersetzungen zwischen Johann von Walderdorff (Johann Waldorff) und Johannes Smidt, Keller zu Hadamar (Haedemer) um die Leihe des Hofes zu Mengerskirchen (Mengeßk) wird durch Henrich Graf zu Nassau, Herrn zu Beilstein, dinstag nehst nach Bonifacii [14]94 gütlich entschieden. Johann von Walderdorff und Johannes sollen den Hof, so oft es nötig ist, gemeinsam verleihen. Johann von Walderdorff soll dies Jahr die Sommerfrucht ernten (den lentzen scheren und messen). Damit soll seine Pacht bezahlt sein. Johannes soll Korn und Winterfrucht diesjahr ernten und Johann von Walderdorff davon 3 Malter Pacht zahlen. Das Heu soll dem bleiben, dem der Hof verliehen wird.

Archivaliensignatur
170 I, U 2230
Formalbeschreibung
ausgefertigt als Chirograph, Konzept. Papier
Bemerkungen
Abschrift 18. Jh. in Abt. 170 II

Kontext
Nassau-Oranien: Urkunden >> 15. Jahrhundert >> 1476-1499 >> 1494
Bestand
170 I Nassau-Oranien: Urkunden

Laufzeit
1494-06-10

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Rechteinformation
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Letzte Aktualisierung
17.06.2025, 14:09 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunde

Entstanden

  • 1494-06-10

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