Urkunde
Die Auseinandersetzungen zwischen Johann von Walderdorff (Johann Waldorff) und Johannes Smidt, Keller zu Hadamar (Haedemer) um die Leihe des Hofes zu Mengerskirchen (Mengeßk) wird durch Henrich Graf zu Nassau, Herrn zu Beilstein, dinstag nehst nach Bonifacii [14]94 gütlich entschieden. Johann von Walderdorff und Johannes sollen den Hof, so oft es nötig ist, gemeinsam verleihen. Johann von Walderdorff soll dies Jahr die Sommerfrucht ernten (den lentzen scheren und messen). Damit soll seine Pacht bezahlt sein. Johannes soll Korn und Winterfrucht diesjahr ernten und Johann von Walderdorff davon 3 Malter Pacht zahlen. Das Heu soll dem bleiben, dem der Hof verliehen wird.
- Archivaliensignatur
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170 I, U 2230
- Formalbeschreibung
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ausgefertigt als Chirograph, Konzept. Papier
- Bemerkungen
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Abschrift 18. Jh. in Abt. 170 II
- Kontext
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Nassau-Oranien: Urkunden >> 15. Jahrhundert >> 1476-1499 >> 1494
- Bestand
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170 I Nassau-Oranien: Urkunden
- Laufzeit
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1494-06-10
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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- Letzte Aktualisierung
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17.06.2025, 14:09 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunde
Entstanden
- 1494-06-10