- Standort
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Deutsches Historisches Museum, Berlin
- Inventarnummer
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N 90/3788
- Maße
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Durchmesser: 2,3 cm
- Material/Technik
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Silber (original), Prägetechnik, Galvano
- Klassifikation
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Zahlungsmittel (Gattung)
- Bezug (was)
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Mittelalter
- Ereignis
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Herstellung
- (wer)
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Herausgeber: Frankfurt am Main
- (wo)
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Frankfurt (Main), Deutschland
- (wann)
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nach 1428
- Rechteinformation
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Deutsches Historisches Museum
- Letzte Aktualisierung
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24.03.2023, 09:29 MEZ
Datenpartner
Stiftung Deutsches Historisches Museum. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Münze
Beteiligte
- Herausgeber: Frankfurt am Main
Entstanden
- nach 1428
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Nachdem Wir Burgermeistere und Rath dieser des Heiligen Reichs Stadt Frankfurt am Main, wegen nöthiger Beybehaltung des, bey Versendung der Akten, zu beobachtenden Geheimnisses, wohin solche verschickt worden, gemessene und diensame Verfügungen zu treffen, Uns rechtlich bewogen befunden: So ordnen und befehlen Wir hiermit, ... : Geschlossen bei Rath, Dienstag, den 22ten May, 1781.
![Ein Hochedler Rath, dem es zur unverkennbaren Beruhigung gereichen muß, die noch obliegenden Amtspflichten zur Sicherheit hiesiger Stadt gegen einen nicht zu verhoffenden Ueberfall eines feindlichen Trupps genommende und veranlassende Maasregeln mit einem, dem von hiesiger Bürgerschaft unausgesezt bewiesenen ächt deutsch-patriotischen Sinn, entsprechenden Eifer unterstüzt zu sehen, hat auch darin das freiwillige Anerbieten mehrerer seiner Mitbürger ... gezählt ... : [Frankfurt am Main, den 24. Dezember 1793]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/8d3b850c-2260-4597-a527-2aed93281c70/full/!306,450/0/default.jpg)
Ein Hochedler Rath, dem es zur unverkennbaren Beruhigung gereichen muß, die noch obliegenden Amtspflichten zur Sicherheit hiesiger Stadt gegen einen nicht zu verhoffenden Ueberfall eines feindlichen Trupps genommende und veranlassende Maasregeln mit einem, dem von hiesiger Bürgerschaft unausgesezt bewiesenen ächt deutsch-patriotischen Sinn, entsprechenden Eifer unterstüzt zu sehen, hat auch darin das freiwillige Anerbieten mehrerer seiner Mitbürger ... gezählt ... : [Frankfurt am Main, den 24. Dezember 1793]

In Gefolg eines ergangenen verehrlichen Rathschlusses vom 31. Dezember v. J. wird hiermit allen hiesigen Gastwirten und Herbergern bei Vermeidung einer auf den Wiederholungsfall zu erhöhenden Geldstrafe von 50 Rthlrn. aufgegeben, die Namen aller und jeder bei ihnen logirenden Fremden in den auf die Hauptwache jeden Abend abzuliefernden Nachtzetteln auf das genaueste, und deutlicher als es bisher von den Mehrsten geschehen, zu verzeichnen : Frankfurt am Main den 6. Jänner 1794

Demnach Wir Bürgermeistere und Rath dieser des Heiligen Reichs freyen Stadt Franckfurt am Main, die wegen zu leicht befunden werdender Ducaten und anderer Gold-Sorten bereits vorhandene Edicte und Müntz-Verordnungen ..., zu erinnern und zu bestättigen ... der Nothdurfft ermeßen: So verordnen und befehlen Wir hiermit auf neue allen hiesigen Einwohnern ... wie nicht weniger auch denenjenigen welche allhier Handlungs-Geschäffte haben, daß sie sich aller Ausgeb- und Annehmung ... enthalten ... : Conclusum in Senatu, den 16ten October 1770
![Die biedern Krieger der hohen verbündeten Mächten haben bis daher für das Deutsche Vaterland mit ausgezeichnetem Heldenmuth gestritten, und unter der weisen Leitung ihrer großen Anführer Wunder der Tapferkeit gethan, aber gleichwol nicht allgegenwärtig sey, und daher unmöglich verhindern können, daß nicht bald an diesem bald an einem andern Orte, zahlreich Haufen der beinahe im Ganzen aufgestandenen feindlichen Nation wüthend eingefalllen, und grauenvolle Verwüstungen angerichtet hätten ... : [Frankfurt am Main, am 12ten Dec. 1793]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/62d89fe0-e138-4936-a30b-7aa4d9234daf/full/!306,450/0/default.jpg)
Die biedern Krieger der hohen verbündeten Mächten haben bis daher für das Deutsche Vaterland mit ausgezeichnetem Heldenmuth gestritten, und unter der weisen Leitung ihrer großen Anführer Wunder der Tapferkeit gethan, aber gleichwol nicht allgegenwärtig sey, und daher unmöglich verhindern können, daß nicht bald an diesem bald an einem andern Orte, zahlreich Haufen der beinahe im Ganzen aufgestandenen feindlichen Nation wüthend eingefalllen, und grauenvolle Verwüstungen angerichtet hätten ... : [Frankfurt am Main, am 12ten Dec. 1793]
![Wir Burgermeistere und Rath dieser des Heiligen Reichs Stadt Frankfurt am Main, fügen hiermit zu wissen: Nachdem 1. bisher mehrmal Zweifel erregt worden und Anfrage geschehen, ob das Schlittenfahren eine in der Fasten- und Advents-Zeit erlaubte Lustbarkeit, oder unter dem Obrigkeitlichen Verbott des Musik-Haltens mit begriffen sei? ...; Als haben Wir Uns bewogen gefunden folgendes zu verordnen: ad 1) daß künftighin sowohl an Fest- und Feiertägen ..., als auch die ganze heilige Advents- und Fasten-Zeit hindurch das Schlittenfahren der blosen Belustigung wegen ... veboten sein- ... solle ... : [Geschlossen bei Rath, den 28ten Decemb. 1786]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/874b21cb-4966-4e4e-b903-7e7f6a5427e6/full/!306,450/0/default.jpg)
Wir Burgermeistere und Rath dieser des Heiligen Reichs Stadt Frankfurt am Main, fügen hiermit zu wissen: Nachdem 1. bisher mehrmal Zweifel erregt worden und Anfrage geschehen, ob das Schlittenfahren eine in der Fasten- und Advents-Zeit erlaubte Lustbarkeit, oder unter dem Obrigkeitlichen Verbott des Musik-Haltens mit begriffen sei? ...; Als haben Wir Uns bewogen gefunden folgendes zu verordnen: ad 1) daß künftighin sowohl an Fest- und Feiertägen ..., als auch die ganze heilige Advents- und Fasten-Zeit hindurch das Schlittenfahren der blosen Belustigung wegen ... veboten sein- ... solle ... : [Geschlossen bei Rath, den 28ten Decemb. 1786]
