Urkunde

Erzbischof Adolf von Mainz, Erzkanzler des Heiligen Römischen Reiches in deutschen Landen, bekundet, dass der Kirchsatz, der halbe Kleine und Groß...

Archivaliensignatur
73/4
Formalbeschreibung
Pergament, angehängtes Siegel fehlt.
Bemerkungen
Regest: nicht bei Simon
Sonstige Erschließungsangaben
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: nesten mittwochen vor dem suntage als man in der heiligen kirchen singet Oculi

Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Erzbischof Adolf von Mainz, Erzkanzler des Heiligen Römischen Reiches in deutschen Landen, bekundet, dass der Kirchsatz, der halbe Kleine und Große Zehnte in Dorf und Feld sowie Mark, der halbe Freihof mit Freiheit, Gerichten und Zubehör sowie der halbe sog.Kesselmanns-Hof zu Pfungstadt vom Stift Mainz zu Lehen gehen und er Schenk Eberhard X. von Erbach -Erbach damit belehnt hat.

Vermerke (Urkunde): Siegler: Siegelankündigung des Ausstellers.

Kontext
Aktivlehen (Lehns- und Adelsbriefe) von Hessen-Darmstadt und anderen Rechtsvorgängern der Großherzöge von Hessen >> 4 Buchstabe E >> 4.9 von Erbach
Bestand
A 5 Aktivlehen (Lehns- und Adelsbriefe) von Hessen-Darmstadt und anderen Rechtsvorgängern der Großherzöge von Hessen

Laufzeit
1384 März 9

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Vorprovenienz
Erbach
Letzte Aktualisierung
01.07.2025, 13:39 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunde

Entstanden

  • 1384 März 9

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