Urkunde
Erzbischof Adolf von Mainz, Erzkanzler des Heiligen Römischen Reiches in deutschen Landen, bekundet, dass der Kirchsatz, der halbe Kleine und Groß...
- Archivaliensignatur
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73/4
- Formalbeschreibung
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Pergament, angehängtes Siegel fehlt.
- Bemerkungen
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Regest: nicht bei Simon
- Sonstige Erschließungsangaben
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Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: nesten mittwochen vor dem suntage als man in der heiligen kirchen singet Oculi
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Erzbischof Adolf von Mainz, Erzkanzler des Heiligen Römischen Reiches in deutschen Landen, bekundet, dass der Kirchsatz, der halbe Kleine und Große Zehnte in Dorf und Feld sowie Mark, der halbe Freihof mit Freiheit, Gerichten und Zubehör sowie der halbe sog.Kesselmanns-Hof zu Pfungstadt vom Stift Mainz zu Lehen gehen und er Schenk Eberhard X. von Erbach -Erbach damit belehnt hat.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Siegelankündigung des Ausstellers.
- Kontext
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Aktivlehen (Lehns- und Adelsbriefe) von Hessen-Darmstadt und anderen Rechtsvorgängern der Großherzöge von Hessen >> 4 Buchstabe E >> 4.9 von Erbach
- Bestand
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A 5 Aktivlehen (Lehns- und Adelsbriefe) von Hessen-Darmstadt und anderen Rechtsvorgängern der Großherzöge von Hessen
- Laufzeit
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1384 März 9
- Weitere Objektseiten
- Vorprovenienz
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Erbach
- Letzte Aktualisierung
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01.07.2025, 13:39 MESZ
Datenpartner
Hessisches Staatsarchiv Darmstadt. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Urkunde
Entstanden
- 1384 März 9