Monografie | Streitschrift:jur. | Verordnung

Fernerweite beurkundete Ausführung, daß das Haus Lohe, im Siegenschen, so wie es vorhin die Familie von Seelbach, genannt Lohe, besessen, ein bloses Mannlehn gewesen, und daß also solches, nach der im Jahre 1660. erfolgten Erlöschung des Seelbach-Lohischen Mannsstammes, dem Fürstlichen Lehnseigenthume als eröffnet, anheim gefallen sey: den vermeyntlichen Successions-Ansprüchen der Familie von der Hees, zu Burgholdinghausen; wie auch nunmehr des von Reichenau, in den Heistern; entgegen gestellt 1772. ; Mit 125 Beylagen.

Fernerweite beurkundete Ausführung, daß das Haus Lohe, im Siegenschen, so wie es vorhin die Familie von Seelbach, genannt Lohe, besessen, ein bloses Mannlehn gewesen, und daß also solches, nach der im Jahre 1660. erfolgten Erlöschung des Seelbach-Lohischen Mannsstammes, dem Fürstlichen Lehnseigenthume als eröffnet, anheim gefallen sey: den vermeyntlichen Successions-Ansprüchen der Familie von der Hees, zu Burgholdinghausen; wie auch nunmehr des von Reichenau, in den Heistern; entgegen gestellt 1772. ; Mit 125 Beylagen.

Digitalisierung: Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt

Public Domain Mark 1.0 Universal

Location
Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt -- Ka 5624, 4°
VD 18
10310304
Extent
[1] Bl., 126, 120 S. ; 2°
Language
Deutsch

Contributor
Published
Herborn : Academische Buchdruckerey , 1772

Sponsorship
Deutsche Forschungsgemeinschaft
DOI
doi:10.25673/41808
URN
urn:nbn:de:gbv:3:1-142347
Last update
02.06.2025, 12:29 PM CEST

Data provider

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Object type

  • Streitschrift:jur. ; Verordnung ; Monografie

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Time of origin

  • Herborn : Academische Buchdruckerey , 1772

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