Urkunden
Ruff Tanner zum Schürbrand (=Tanner) verkauft Jos [Bentelin], Abt von Weingarten, für 3 lb d eine Jauchert Acker genannt der Rötinen Acker, die er von Hankelmann gekauft hat. Der Acker gehört in das Gut, das der Aussteller vom Kloster hat, wofür er jährlich 3 ß d Landswährung mehr an Zins bezahlt.
- Reference number
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 U 1191
- Former reference number
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B 515 U 1191
Karseer Amt fasc. 010 n. 06
- Dimensions
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21 x 35,7 (Höhe x Breite)
- Language of the material
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Deutsch
- Further information
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Aussteller: Ruff Tanner zum Schürbrand (=Tanner)
Empfänger: Jos [Bentelin], Abt von Weingarten
Siegler: Mark Schellenberg, Unterlandvogt in Schwaben
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S.
- Context
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Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden >> Urkunden
- Holding
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 I Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden
Hankelmann
Schellenberg, Märk von, Unterlandvogt
Tanner, Ruff
Weingarten, Jodok Bentelin; Abt
Schwaben, Landvogtei; Unterlandvogt
Tanner, Hof im Amt Karsee : Wangen im Allgäu RV; Einwohner
- Other object pages
- Rights
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Last update
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20.01.2023, 4:51 PM CET
Other Objects (12)
![Martin Aichenler von Ausnang bekennt, daß das Jos [Bentelin], Abt von Weingarten, ihm, seiner Ehefrau Ursula Bekin und ihren Kindern auf Lebenszeit das Gut zum Raggen verliehen hat, das früher Peter Aichenler innehatte. Die Beliehenen reichen zu Martini als Zins und Hubgeld, was bisher üblich war und aus dem Rödel des Klosters ersichtlich ist.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Martin Aichenler von Ausnang bekennt, daß das Jos [Bentelin], Abt von Weingarten, ihm, seiner Ehefrau Ursula Bekin und ihren Kindern auf Lebenszeit das Gut zum Raggen verliehen hat, das früher Peter Aichenler innehatte. Die Beliehenen reichen zu Martini als Zins und Hubgeld, was bisher üblich war und aus dem Rödel des Klosters ersichtlich ist.
![Stefan Stainhuser zum Kolnhus (=Kohlhaus) bekennt, daß Jos [Bentelin], Abt zu Weingarten, ihm, seiner Ehefrau Gret Halderin und ihren Kindern auf Lebenszeit die Güter zum Kolnhus verliehen hat, die bisher der verstorbene Vater des Ausstellers innehatte. Die Beliehenen müssen das Gut persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen es nicht schlaizen, verkaufen oder verpfänden. Jährlich entrichten sie zu Martini an Zins und Hubgeld, was sich aus dem Rodel des Klosters ergibt. Sie verlieren das Gut bei Tod oder Nichteinhaltung der Leihebedingungen, ebenso bei Flucht, Ungehorsam oder Eingehen einer Ungenossamenehe. Es muß mit Dritteil und Heurichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)