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Porträt Eduard von Simson

Paulsen malte den damals 70jährigen liberalen Juristen Eduard Simson (1810–1899) in dessen noch neuer Rolle als ersten Präsidenten des Reichsgerichts. Das Reichsgericht, mit Sitz in Leipzig, war seit 1879 der für den Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit zuständige oberste Gerichtshof im Deutschen Reich. Die hohen Posten, die Simson zuvor innehatte, machten ihn geradezu zu einem Repräsentanten der deutschen Parlamentsgeschichte: Der Rechtsprofessor gelangte als Abgeordneter für Königsberg 1848 in die neu konstituierte Nationalversammlung. Am 28. Dezember 1848 dann wurden im Reichsgesetzblatt die Grundrechte des deutschen Volkes veröffentlicht, beschlossen im Rahmen des ersten frei gewählten deutschen Parlaments, der Frankfurter Nationalversammlung. Simson stand der Nationalversammlung ab Dezember als Präsident vor. Von 1859 bis 1862 war er Präsident des Preußischen Abgeordnetenhauses, von 1867 bis 1871 des Reichstags des Norddeutschen Bundes, ab 1871 des Reichstags des Deutschen Reiches. 1873 legte er das Präsidentenamt nieder, 1877 verließ er den Reichstag. 1879 übernahm er seinen neuen Posten am Reichsgericht. 1888 wurde Simson in den Adelsstand erhoben. | Angelika Wesenberg

Vorderseite | Fotograf*in: Jörg P. Anders

Public Domain Mark 1.0 Universell

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Standort
Alte Nationalgalerie, Staatliche Museen zu Berlin
Inventarnummer
A I 456
Maße
Höhe x Breite: 74 x 60,5 cm
Material/Technik
Öl auf Holz

Ereignis
Erwerb
(Beschreibung)
1890 Geschenk des Künstlers
Ereignis
Herstellung
(wer)
(wann)
1880

Letzte Aktualisierung
08.08.2023, 11:02 MESZ

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Objekttyp

  • Bild

Beteiligte

Entstanden

  • 1880

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