Archivale
Ratsdekret
Regest: Der Magistrat ermahnt die Zünfte, zur Ehre Gottes und aus Liebe zur Vaterstadt am Zunftwahltag das Wahlgeschäft mit dem besten Gewissen unter Beseitigung aller Nebenabsichten zu vollziehen. Weil Ruhe und Ordnung dieses wichtige Wahlgeschäft allein beglücken kann, so hofft der Magistrat mit Zuversicht, dass diese wohlgemeinte Erinnerung die erwünschte Wirkung hervorbringen werde, den Zunftwahltag in Ruhe und Ordnung hingelegt (= zurückgelegt) zu sehen, um den allgemeinen Ruhm zu erhalten, dass diese einem Staat so wesentlichen Erfordernisse sich die Zünfte zum Gesetz gemacht haben.
Reuttlingen in senatu den 10. Juli 1802
Bürgermeister und Rat der Reichsstadt Reuttlingen
- Archivaliensignatur
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A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 2617
- Formalbeschreibung
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Beschreibstoff: Pap.
- Sonstige Erschließungsangaben
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Bemerkungen: von 1. Juni 1674 Ratsprotokolle nicht mehr vorhanden
Genetisches Stadium: Kopie
- Kontext
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Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 8 Zünfte Allgemeines
- Bestand
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A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)
- Laufzeit
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1802 Juli 10
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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20.03.2025, 11:14 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 1802 Juli 10