Archivale

Ratsdekret

Regest: Der Magistrat ermahnt die Zünfte, zur Ehre Gottes und aus Liebe zur Vaterstadt am Zunftwahltag das Wahlgeschäft mit dem besten Gewissen unter Beseitigung aller Nebenabsichten zu vollziehen. Weil Ruhe und Ordnung dieses wichtige Wahlgeschäft allein beglücken kann, so hofft der Magistrat mit Zuversicht, dass diese wohlgemeinte Erinnerung die erwünschte Wirkung hervorbringen werde, den Zunftwahltag in Ruhe und Ordnung hingelegt (= zurückgelegt) zu sehen, um den allgemeinen Ruhm zu erhalten, dass diese einem Staat so wesentlichen Erfordernisse sich die Zünfte zum Gesetz gemacht haben.
Reuttlingen in senatu den 10. Juli 1802
Bürgermeister und Rat der Reichsstadt Reuttlingen

Archivaliensignatur
A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 2617
Formalbeschreibung
Beschreibstoff: Pap.
Sonstige Erschließungsangaben
Bemerkungen: von 1. Juni 1674 Ratsprotokolle nicht mehr vorhanden

Genetisches Stadium: Kopie

Kontext
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 8 Zünfte Allgemeines
Bestand
A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)

Laufzeit
1802 Juli 10

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Letzte Aktualisierung
20.03.2025, 11:14 MEZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1802 Juli 10

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