Kapitel

Der 58. Artickel. Wer und wie Zubuß anzulegen/und wie lang die Zubußzettel anstehen sollen.

Der 58. Artickel. Wer und wie Zubuß anzulegen/und wie lang die Zubußzettel anstehen sollen.

Digitalisierung: Dresden SLUB, ZB

Public Domain Mark 1.0 Universell

Sprache
Deutsch

Erschienen in
August . - Berg-Ordnung des Durchläuchtigsten, Hochgebornen Fürsten und Herrn, Herrn Augusten, Hertzogen zu Sachsen ... : aus seiner Churf. Gnaden löblichen Vorfahren u. alten Artickeln ..., aufs neue zusammen gezogen ..., mit Bestreyungen und Neuen Artickeln vermehret und aufs kürtzest verfasset in Druck gegeben

Erschienen
1680

Förderung
Deutsche Forschungsgemeinschaft
Letzte Aktualisierung
09.05.2025, 15:23 MESZ

Datenpartner

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Objekttyp

  • Kapitel

Entstanden

  • 1680

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