Kapitel

23-48, II. Von jenen, welche etwas verbrechen, und gestrafet werden können.

23-48, II. Von jenen, welche etwas verbrechen, und gestrafet werden können.

Digitalisierung: Tübingen UB

Public Domain Mark 1.0 Universell

Umfang
23-48
Sprache
Deutsch

Erschienen in
Hupka, Christoph. - Christoph Hupka, beider Rechte Doctors, der Röm. Kaiserl. Königl. Apostol. Majestät R. Oesterr. Regierungsraths, und ordentlichen öffentlichen Lehrers des bürgerlichen und peinlichen Rechts an der hohen Schule zu Wien Lehrbegriff des peinlichen Rechtes

Erschienen
1784

Förderung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
Letzte Aktualisierung
12.03.2025, 16:20 MEZ

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Objekttyp

  • Kapitel

Entstanden

  • 1784

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