Akten
5/19 [Nr. 51]: Antwort der Universität an den Herzog auf die Anforderung der Prozessakten Joh. Harpprecht gegen Joh. Enzlin vom 30.3.1613
Enthält: Joh. Harpprecht hat nicht wegen gebrochenem Eheversprechen geklagt sondern auf gebührenden Abtrag wegen angetaner Schmach; Enzlins Anwalt Joh. Ulr. Rümelin [PIT 11340] brachte weder am 7.12.1612 noch am 7.1.1613 die verlangte Vollmacht bei; deshalb erfolgte bis in contumaciam contesta; am 17.1.1613 appellierte Rümelin ohne Vollmacht und ohne Angabe der Appellationsinstanz, am 1.2.an das Kammergericht; er wurde belehrt: vom Consistorium appelliert man an den Kanzler, vom Kanzler an den Herzog; der Kanzler bittet um assessores, damit Enzlin die Sache nicht länger verschleppt; Entwurf
- Archivalientitel
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Dr. Matthäus Enzlin und seine Familie: Ensslin, D., Kaiserl. Mandatssache
- Umfang
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Bl. 247-251
- Kontext
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Ältere Universitätsregistratur, Vermischte Sachakten (I) >> 8. Familie Enzlin (1612-1629) >> Dr. Matthäus Enzlin und seine Familie: Ensslin, D., Kaiserl. Mandatssache
- Bestand
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UAT 5/ Ältere Universitätsregistratur, Vermischte Sachakten (I)
- Laufzeit
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2.4.1613
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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02.07.2025, 11:48 MESZ
Datenpartner
Eberhard Karls Universität Tübingen, UB - Universitätsarchiv. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Sachakte
Entstanden
- 2.4.1613