Akten

5/19 [Nr. 51]: Antwort der Universität an den Herzog auf die Anforderung der Prozessakten Joh. Harpprecht gegen Joh. Enzlin vom 30.3.1613

Enthält: Joh. Harpprecht hat nicht wegen gebrochenem Eheversprechen geklagt sondern auf gebührenden Abtrag wegen angetaner Schmach; Enzlins Anwalt Joh. Ulr. Rümelin [PIT 11340] brachte weder am 7.12.1612 noch am 7.1.1613 die verlangte Vollmacht bei; deshalb erfolgte bis in contumaciam contesta; am 17.1.1613 appellierte Rümelin ohne Vollmacht und ohne Angabe der Appellationsinstanz, am 1.2.an das Kammergericht; er wurde belehrt: vom Consistorium appelliert man an den Kanzler, vom Kanzler an den Herzog; der Kanzler bittet um assessores, damit Enzlin die Sache nicht länger verschleppt; Entwurf

Archivalientitel
Dr. Matthäus Enzlin und seine Familie: Ensslin, D., Kaiserl. Mandatssache
Umfang
Bl. 247-251

Kontext
Ältere Universitätsregistratur, Vermischte Sachakten (I) >> 8. Familie Enzlin (1612-1629) >> Dr. Matthäus Enzlin und seine Familie: Ensslin, D., Kaiserl. Mandatssache
Bestand
UAT 5/ Ältere Universitätsregistratur, Vermischte Sachakten (I)

Laufzeit
2.4.1613

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Letzte Aktualisierung
02.07.2025, 11:48 MESZ

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Objekttyp

  • Sachakte

Entstanden

  • 2.4.1613

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