Urkunde

Heinrich XXVII. von Schwarzburg, Bischof von Münster und Administrator der Kirche zu Bremen, bezeugt am 3. Februar 1482, dass er mit Bewilligung des Domkapitels Münster an Meister Dr. Lubbert Zedeler, dessen Erben oder dem Inhaber dieses Briefs eine erbliche jährliche Rente in Höhe von 5 Rheinischen Goldgulden, zahlbar am Tage Purificationis aus den Einnahmen des Siegelamts bzw. der Siegelkammer und aus den Einkünften des Geistlichen Gerichts zu Münster, gegen eine Hauptsumme in Höhe von 100 Rheinischen Goldgulden verkauft habe, um mit dem Kapital Notdürfte für das Schloss und die Herrschaft Delmenhorst zu bestreiten. Es folgen Ausführungen zur Schadloshaltung und Loskündigung. Siegelankündigung des Ausstellers und des Domkapitels Münster. die Blasii episcopi. Rückseitig Vermerk des Ad. von der Marck vom 11. März 1619, dass ihm im Namen des Pastors und der gemeinen Vikarien zu Ahaus vom Registrator Johann Hardtlandt 125 Reichstaler bezahlt worden seien

Archivaliensignatur
B 063, 42
Formalbeschreibung
Überlieferungsart: Original
Material
Pergament
Sonstige Erschließungsangaben
Siegelführer: Heinrich XXVII. von Schwarburg, Bischof, Domkapitel Münster

Kontext
Fürstbistum Münster, Landesschulden
Bestand
B 063 Fürstbistum Münster, Landesschulden

Indexbegriff Person
Heinrich XXVII. von Schwarburg, Bischof
Domkapitel Münster

Laufzeit
1482 Februar 3, 1619

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Letzte Aktualisierung
24.06.2025, 13:56 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunde

Entstanden

  • 1482 Februar 3, 1619

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