Urkunde
Heinrich XXVII. von Schwarzburg, Bischof von Münster und Administrator der Kirche zu Bremen, bezeugt am 3. Februar 1482, dass er mit Bewilligung des Domkapitels Münster an Meister Dr. Lubbert Zedeler, dessen Erben oder dem Inhaber dieses Briefs eine erbliche jährliche Rente in Höhe von 5 Rheinischen Goldgulden, zahlbar am Tage Purificationis aus den Einnahmen des Siegelamts bzw. der Siegelkammer und aus den Einkünften des Geistlichen Gerichts zu Münster, gegen eine Hauptsumme in Höhe von 100 Rheinischen Goldgulden verkauft habe, um mit dem Kapital Notdürfte für das Schloss und die Herrschaft Delmenhorst zu bestreiten. Es folgen Ausführungen zur Schadloshaltung und Loskündigung. Siegelankündigung des Ausstellers und des Domkapitels Münster. die Blasii episcopi. Rückseitig Vermerk des Ad. von der Marck vom 11. März 1619, dass ihm im Namen des Pastors und der gemeinen Vikarien zu Ahaus vom Registrator Johann Hardtlandt 125 Reichstaler bezahlt worden seien
- Archivaliensignatur
-
B 063, 42
- Formalbeschreibung
-
Überlieferungsart: Original
- Material
-
Pergament
- Sonstige Erschließungsangaben
-
Siegelführer: Heinrich XXVII. von Schwarburg, Bischof, Domkapitel Münster
- Kontext
-
Fürstbistum Münster, Landesschulden
- Bestand
-
B 063 Fürstbistum Münster, Landesschulden
- Indexbegriff Person
-
Heinrich XXVII. von Schwarburg, Bischof
Domkapitel Münster
- Laufzeit
-
1482 Februar 3, 1619
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
-
24.06.2025, 13:56 MESZ
Datenpartner
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Urkunde
Entstanden
- 1482 Februar 3, 1619
Ähnliche Objekte (12)

Rentverschreibung des Domkapitels Münster, der Edelmänner und Ritterschaft des Stifts Münster sowie der Bürgermeister, des Rats, der Gilden und Gemeinheit der Stadt Münster, in der sie bezeugen, dass sie dem münsterischen Domdechanten Heinrich Haken, dessen Handgetreuen oder dem Inhaber dieses Briefs eine jährliche Rente in Höhe von 25 Rheinischen Goldgulden, zahlbar am Tage St. Peter aus den Einnahmen der Domburse und Domkellnerei sowie aus dem Grutamt der Stadt Münster, gegen eine Hauptsumme in Höhe von 500 Rheinischen Goldgulden verkauft haben. Es folgen Ausführungen zur Schadloshaltung und Loskündigung. Siegelankündigung des Domkapitels Münster, des Erbmarschalls Gerd Morrien und der Stadt Münster. in profesto vincula Petri
