Kapitel

Caput LIV. Wie die Rechnungen sich anfangen und schliessen, auch verlesen werden, und beschaffen seyn sollen

Caput LIV. Wie die Rechnungen sich anfangen und schliessen, auch verlesen werden, und beschaffen seyn sollen

Digitalisierung: Dresden SLUB, ZB

Public Domain Mark 1.0 Universell

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Revidirte Berg-Ordnung vor das Souveraine Herzogthum Schlesien und vor die Graffschaft Glatz : De Dato Berlin, den 5. Junii 1769

Erschienen
1769

Förderung
Deutsche Forschungsgemeinschaft
Letzte Aktualisierung
09.05.2025, 15:19 MESZ

Datenpartner

Dieses Objekt wird bereitgestellt von:
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Objekttyp

  • Kapitel

Entstanden

  • 1769

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