Tektonik

3.7.4. Land- und Stadtgerichte, Kreis- und Amtsgerichte

Die in historischer Abfolge verschieden benannten Gerichte der untersten Ebene, zuständig für Straf- und Zivilverfahren geringer Bedeutung in 1. Instanz und für Verwaltungsakte im Bereich der vorbeugenden Rechtspflege. 1815/1816 Einrichtung von Land- und Stadtgerichten und einiger Patrimonialgerichte sowie 1838 Umbenennung der im ehemaligen Herzogtum Westfalen tätigen Justizämter. 1848-1879 Übergang der Zuständigkeiten auf Kreisgerichte bzw. auf Kreisgerichtsdeputationen und -kommissionen. 1879 Einrichtung der bis heute tätigen Amtsgerichte; von 1933-1945/47 mit Anerbengerichten und Erbgesundheitsgerichten.

Kontext
Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen (Archivtektonik) >> 3. Behörden und Einrichtungen des Staates und der Selbstverwaltung nach 1816 >> 3.7. Justizverwaltung (Q)

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Letzte Aktualisierung
23.06.2025, 08:11 MESZ

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