Monografie
Instruktion nach welcher die General-Kommissionen und landwirthschaftlichen Regierungsabtheilungen die Ausführung des den Kammern im Entwurfe vorgelegten Gesetzes, die Ablösung der Reallasten etc. betreffend, schon jetzt vorzubereiten haben : [Stendal, den 10ten April 1844]
- Standort
-
Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz, Berlin, Germany -- 2 in:2" Gr 14288
- Umfang
-
24 S.
- Sprache
-
Deutsch
- Anmerkungen
-
P_Drucke_Territorialrecht
- Reihe
-
Deutsches Territorialrecht des 19. Jahrhunderts
- Erschienen
-
[Berlin] : [Decker] , 1849
- PURL
- Letzte Aktualisierung
-
22.04.2025, 14:04 MESZ
Datenpartner
Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Monografie
Entstanden
- [Berlin] : [Decker] , 1849
Ähnliche Objekte (12)
![Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm, König von Preußen, [et]c. [et]c. [et]c. Unsern gnädigen Gruß zuvor! Wohlgebohrne, Veste, und Hochgelahrte Räthe, Liebe Getreue! Da nach Vorschrift des allgemeinen Landrechts sowohl, als der allgemeinen Gerichts- so wie der Hypotheken-Ordnung, das Eigenthum einer subhastirten unbeweglichen Sache durch die Adjudication sogleich auf den Käufer übergeht ... : Gegeben Berlin, den 10ten October 1796](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/b31af36a-3539-4c3a-a5fd-23bc26d147df/full/!306,450/0/default.jpg)
Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm, König von Preußen, [et]c. [et]c. [et]c. Unsern gnädigen Gruß zuvor! Wohlgebohrne, Veste, und Hochgelahrte Räthe, Liebe Getreue! Da nach Vorschrift des allgemeinen Landrechts sowohl, als der allgemeinen Gerichts- so wie der Hypotheken-Ordnung, das Eigenthum einer subhastirten unbeweglichen Sache durch die Adjudication sogleich auf den Käufer übergeht ... : Gegeben Berlin, den 10ten October 1796

Anweisung für das Verfahren bei Behandlung der Reklamationen gegen die erfolgte Einschätzung der Liegenschaften behufs anderweiter Regelung der Grundsteuer in den sechs östlichen Provinzen nach Vorschrift der §§. 45ff. der Anweisung für das Verfahren bei Ermittlung des Reinertrags der Liegenschaften vom 21. Mai 1861 : Grundsteuer-Veranlagung
![Anweisung für das Verfahren bei Behandlung der Reklamationen gegen die erfolgte Einschätzung der Liegenschaften behufs anderweiter Regelung der Grundsteuer in den Provinzen Rheinland und Westfalen nach Vorschrift der §§. 45ff. der Anweisung für das Verfahren bei Ermittlung des Reinertrags der Liegenschaften vom 21. Mai 1861 : Grundsteuer-Veranlagung ; [Berlin, den 25. Juli 1863]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/1ce4d469-17ae-483e-b942-767ead1f021d/full/!306,450/0/default.jpg)
Anweisung für das Verfahren bei Behandlung der Reklamationen gegen die erfolgte Einschätzung der Liegenschaften behufs anderweiter Regelung der Grundsteuer in den Provinzen Rheinland und Westfalen nach Vorschrift der §§. 45ff. der Anweisung für das Verfahren bei Ermittlung des Reinertrags der Liegenschaften vom 21. Mai 1861 : Grundsteuer-Veranlagung ; [Berlin, den 25. Juli 1863]
![Publicandum. Obgleich die Nebenwege in den Forsten mehrmals verboten worden sind, so ist doch der für die Forsten schädliche Mißbrauch eingerissen, daß die Viehtreiber ungebührlich die Landstrassen verlassen, ... und andere strafbare, dem Anbau des Holtzes verderbliche Excesse begehen ... : [Berlin, den 21sten September 1796]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/75a5f0c1-62bf-40d0-a810-df9dfbfbf466/full/!306,450/0/default.jpg)