Bestand

Bezirksvertragsgericht Dresden (Bestand)

Geschichte: Das Staatliche Vertragsgericht entstand durch die Verordnung über die Bildung und Tätigkeit des Staatlichen Vertragsgerichts vom 06.12.1951 als Teil der Leitungsorgane der Wirtschaft der DDR. Es diente zur Durchsetzung des allgemeinen Vertragssystems und zur Verbesserung der Planerfüllung in der volkseigenen Wirtschaft. Ihm oblag neben Kontrollaufgaben die Rechtssprechung bei Streitigkeiten zwischen Wirtschaftsbetrieben. Es gliederte sich in das Zentrale Vertragsgericht und die Staatlichen Vertragsgerichte in den Bezirken. Die Bezirksvertragsgerichte führten seit dem 01.01.1969 auch das Register der volkseigenen Wirtschaft (Handelsregister C). Mit dem 03.10.1990 stellten die Bezirksvertragsgerichte ihre Tätigkeit ein. Die Entscheidung von Handelssachen wurde den ordentlichen Gerichten gemäß der Durchführungsverordnung zum Gerichtsverfassungsgesetz vom 06.06.1990 übertragen.

Weitere Angaben siehe 4. Bezirke der DDR 1952 - 1990

Inhalt: Verwaltungsakten.- Schiedsverfahren und Prüfungsverfahren bei Vertragsabschlüssen der volkseigenen Wirtschaft.- Register und Registerakten der volkseigenen Wirtschaft.- Statute der Kombinate.- Namenskartei zum Register.

Bestandssignatur
Sächsisches Staatsarchiv, 11463
Umfang
140,63 (nur lfm)

Kontext
Sächsisches Staatsarchiv (Beständegliederung) >> 04. Bezirke der DDR 1952 - 1990 >> 04.02 Behörden und Einrichtungen der DDR >> 04.02.04 Justiz >> 04.02.04.01 Bezirksgerichte

Bestandslaufzeit
1952 - 1990

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Rechteinformation
Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).
Letzte Aktualisierung
27.11.2023, 08:58 MEZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1952 - 1990

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