Bestand
Bezirksarbeitsgericht Dresden (Bestand)
Geschichte: Auf der Grundlage des Befehls der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland Nr. 23 vom 25.01.1946 und des Kontrollratsgesetzes Nr. 21 vom 30.03.1946 kam es unter Rückgriff auf das Arbeitsgerichtsgesetz von 1926 auch in Sachsen zur Errichtung von Arbeitsgerichten und eines Landesarbeitsgerichts. Das Landesarbeitsgericht Sachsen und die von ihm beaufsichtigten Arbeitsgerichte waren eigenständige Stellen, die zunächst dem Ressort Wirtschaft und Arbeit der Landesverwaltung Sachsen und ab Dezember 1946 dem Ministerium für Arbeit und Sozialfürsorge der Landesregierung Sachsen unterstellt waren. Sie blieben auch nach der Konstituierung der DDR vom 07.10.1949 und der Ersetzung des Landes Sachsen durch Bezirke im Jahr 1952 zunächst bestehen. Seit 1953 gab es in jedem der neu gebildeten Bezirke der DDR ein Bezirksarbeitsgericht, das als Berufungsinstanz für die Kreisarbeitsgerichte in Arbeitsrechts- und Sozialversicherungssachen fungierte. Mit dem Gerichtsverfassungsgesetz vom 17.04.1963 wurde das Bezirksarbeitsgericht Dresden, wie alle anderen Arbeitsgerichte, zum 25.04.1963 aufgelöst. Seine Zuständigkeiten gingen auf das Bezirksgericht Dresden über.
Weitere Angaben siehe 4.2.3.1 Bezirksgerichte
Inhalt: Verwaltungsakten.- Sozialversicherungsverfahren.- Urteilssammlungen in Arbeitsrechtssachen.- Prozessregister in Arbeitsrechtssachen.- Personalakte.
- Bestandssignatur
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Sächsisches Staatsarchiv, 11458
- Umfang
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8,65 (nur lfm)
- Kontext
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Sächsisches Staatsarchiv (Beständegliederung) >> 04. Bezirke der DDR 1952 - 1990 >> 04.02 Behörden und Einrichtungen der DDR >> 04.02.04 Justiz >> 04.02.04.01 Bezirksgerichte
- Bestandslaufzeit
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1947 - 1964
- Weitere Objektseiten
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Rechteinformation
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Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).
- Letzte Aktualisierung
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27.11.2023, 08:58 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1947 - 1964