Serie

. Übernahme der den Geistlichen für aufgehobenen Blutzehnten auszuwerfenden Entschädigung auf die Landessteuerkasse

Laufzeit: 1816-1821 (1811)

Kontext
Herzogtum Nassau: Landesregierung >> 6 Evangelisches Kirchenwesen >> 6.9 Verwaltung des Kirchenvermögens, Kirchenfonds, Zehntablösung >> 6.9.2 Zehntablösung
Bestand
211 Herzogtum Nassau: Landesregierung

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Letzte Aktualisierung
01.03.2023, 13:57 MEZ

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