Serie
. Übernahme der den Geistlichen für aufgehobenen Blutzehnten auszuwerfenden Entschädigung auf die Landessteuerkasse
Laufzeit: 1816-1821 (1811)
- Kontext
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Herzogtum Nassau: Landesregierung >> 6 Evangelisches Kirchenwesen >> 6.9 Verwaltung des Kirchenvermögens, Kirchenfonds, Zehntablösung >> 6.9.2 Zehntablösung
- Bestand
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211 Herzogtum Nassau: Landesregierung
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- Rechteinformation
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- Letzte Aktualisierung
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01.03.2023, 13:57 MEZ
Datenpartner
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