Bestand
Staatliches Forstamt Ochsenhausen (Bestand)
Überlieferungsgeschichte
Behördengeschichte des Forstamts Weingarten (alter Ordnung) - Revier Ochsenhausen
Am 17. November 1825 wurde das Revier aus Teilen des Reviers Schussenried errichtet. Bei der Auflösung des Forstamts Tettnang 1828 kam das Revier an das Forstamt Ochsenhausen.
Behördengeschichte des Forstamts Ochsenhausen (alter Ordnung) - Revier Ochsenhausen
Bei der Auflösung des Forstamts Tettnang am 23. September 1828 (Regierungsblatt S.795) wurde das Revier Ochsenhausen des Forstamts Altdorf dem neugebildeten Forstamt Ochsenhausen zugeteilt (Wü 161/65 T 1 Nr.7). 1829 lagen folgende Dörfer und Städte im Sprengel des Reviers: Bellamont, Bonlanden, Berkheim, Illerbachen, Eichenberg, Dietmanns, Rupprechts, Ellwangen, Tristolz, Erlenmoos, Oberstetten, Erolzheim, Fischbach, Füramoos, Gutenzell, Haslach, Hauerz, Hürbel, Hemertsried, Kirchberg, Mittelbuch, Mooshausen, Aitrach, Rieden, Treherz, Ochsenhausen, Oberopfingen, Reinstetten, Ringschnait, Roth, Reinhausen, Schönenberg, Rottum, Ehrensberg, Thannhausen, Unteropfingen, Kirchdorf, Ummendorf, Wurzach (Wü 161/39 T 1 Nr.1). Teile des Sprengels wurden am 15. Juni 1840 den neuerrichteten Revier Hürbel zugeteilt. 1841 lagen noch folgende Dörfer und Städte im Sprengel: Bellamont, Erlenmoos, Fischbach, Füramoos, Mittelbuch, Ochsenhausen, Reinstetten, Ringschnait, Rottum, Steinhausen, Ummendorf, Berk-heim, Ellwangen, Gospoldshofen, Hauerz, Moohausen, Altmannshofen, Wurzach, Haslach, Kirchdorf, Oberopfingen, Roth, Thannheim und Dietmanns. Es umfaßte Orte der Oberämter Biberach, Waldsee und Leutkirch (Wü 161/39 T 1 Nr.2). Infolge des Gesetzes vom 4. Juli 1849 wurden die Waldungen der fürstlich Waldburg-Wurzachschen Forstverwaltung Wurzach, Revier Wurzach und der fürstlich Waldburg-Wolfegg-Waldseeschen Forstverwaltung Wolfegg betr. die Teile der Gemeinden Dietmanns, Schweinhausen und Unterschwarzach des Reviers Waldsee dem Revier zugeteilt (Regierungsblatt S.386). 1855 verwaltete das Revier Staatswaldungen in Bellamont, Erlenmoos, Fischbach, Füramoos, Mittelbuch, Ochsenhausen, Reinstetten, Ringschnait, Rottum, Steinhausen und Roth, 1883 Staatswaldungen in Bellamont, Ellwangen, Erlenmoos, Füramoos, Mittelbuch, Ochsenhausen, Reinstetten, Ringschnait, Rottum, Roth und Steinhausen (Wü 161/39 T 1 Nr.40). Durch Erlaß der Forstdirektion vom 19. November 1869 wurden die Ortsparzellen Laubach der Gemeinde Reinstetten und Edenbachen der Gemeinde Erlenmoos dem Revier Hürbel zugeteilt (Wü 161/39 T 2 Nr.38). Durch Dekret vom 25. April 1877 der Forstdirektion gab das Revier die Stiftungswaldungen der Gemeinde Aichstetten an das Revieramt Leutkirch ab (Wü 161/39 T 2 Nr.40). Es bewirtschaftete 1887 die Waldungen folgender Körperschaften: Gemeinden Berkheim, Bonlanden, Breitenbach, Egelsee, Ehrensberg, Eichbühl, Eichen, Englisweiler, Ergach, Erlenmoos, Füramoos, Goppertshofen, Gospoldshofen, Haldau, Haslach (mit Stiftung), Hattenburg, Hauerz, Hirschbronn, Hummertsried, Illerbachen, Krimmel, Mettenberg, Mittelbuch, Mooshausen, Oberhausen, Oberopfingen, Oberschwarzach, Oberstetten, Oberzell, Ochsenhausen, Reinstetten, Ringschnait, Rottum, Steinhausen, Tristolz, Unterzell, Ziegolz (Übersicht über den Waldbesitz der Gemeinden, Stiftungen und sonstigen öffentlichen Körperschaften Württembergs, in: Wü 161/5 T 1 Nr.253). Am 22. Februar 1888 wurde das Forstamt Ochsenhausen aufgelöst (Regierungsblatt S.30). Das Revier Ochsenhausen wurde dem neuerrichteten Forstamt Biberach (ab 1891 Ulm) zugeteilt.
Behördengeschichte des Forstamts Biberach bzw. Ulm (alter Ordnung) - Revier Ochsenhausen
Durch die Bekanntmachung des Finanzministeriums betreffend die neue Einteilung einiger Forstamtsbezirke des Landes vom 22. Februar 1888 (Regierungsblatt S.30) wurde das Forstamt Ochsenhausen aufgelöst. Das Revier Ochsenhausen wurde dem neuerrichteten Forstamt Biberach zugeteilt. Durch die Bekanntmachung des Finanzministeriums betreffend die Verlegung eines Forstamts vom 13. Mai 1891 wurde der Sitz nach Ulm verlegt. Die neue Bezeichnung lautete nun "Forstamt Ulm". Durch Gesetz vom 19. Februar 1902 (Regierungsblatt S.37) wurden das Forstamt Ulm aufgelöst und aus dem Revier Ochsenhausen ein selbständiges Forstamt Ochsenhausen errichtet. Behördengeschichte des Forstamts Ochsenhausen (neuer Ordnung) Durch Gesetz vom 19. Februar 1902 (Regierungsblatt S.37) wurden die Forstämter alter Ordnung mit Wirkung vom 1. April an aufgelöst und das Forstamt Ochsenhausen aus dem Revier Ochsenhausen des aufgelösten Forstamts Ulm errichtet (Staatsanzeiger für Württemberg S.409). Der Sprengel des Forstamts umfaßte Gebiete der Oberämter Biberach, Leutkirch und Waldsee bzw. des Kameralamts Biberach. Das Forstamt gehörte seit 1902 zum Forstverband Biberach (Wü 161/30 T 1 Nr.18 und 39). Das Forstamt war für die Privatwaldungen auf folgenden Markungen zuständig: Bellamont, Erlenmoos, Füramoos, Mittelbuch, Ochsenhausen, Reinstetten, Ringschnait, Rottum, Steinhausen, Aitrach, Berkheim, Ellwangen, Gospoldshofen, Haslach, Hauerz, Kirchdorf, Oberöpfingen, Rot a.R., Spindelwag, Tannheim, Wurzach, Dietmanns, Hummertsried und Unterschwarzach (Einteilung der Forstbezirke in Absicht auf die Privatwaldungen im engeren Sinn, in: Wü 161/32 T 1 Nr.28). Ebenso war es zuständig für folgende fideikommissarischen Waldungen: 1) Die Waldungen des Forstamts der Grafen von Schäsberg-Thannheim in Thannheim auf Markungen Aitrach, Berkheim, Haslach, Roth und Thannheim 2) die Waldungen des Rentamts der Grafen von Erbach-Erbach und Wartenberg-Roth in Roth auf Markungen Berkheim, Erlenmoos, Gutenzell, Haslach, Kirchberg an der Iller, Roth, Spindelwag und Steinhausen (Übersicht über die fideikommissarischen Forste in Württemberg, in: Wü 161/3 T 1 Nr.234). 1912 kam das Forstamt zum Forstverband Ulm (Wü 161/62 T 2 Nr.15). Ca. 1914 wurde das Forstamt Hürbel aufgelöst und dem Forstamt Ochsenhausen zugeteilt. 1924 war es für die Staatswaldungen des Amtsmannsbezirks Hürbel mit Edenbachen, Erolzheim, Bechtenrot, Edelbeuren, Gutenzell, Hürbel, Simmisweiler, Zillishausen, Kirchberg/Iller, Laubach, Reinstetten, Schönebürg, Hochdorf und Unterdettingen und das Forstmeisterrevier Ochsenhausen mit Adelshofen, St. Annahof, Badhaus, Bellamont, Eggmannsried, Eichbühl, Eichen, Englisweiler, Erlenmoos, Füramoos, Goppertshofen, Hattenburg, Hirschbronn, Mittelbuch, Oberstetten, Ochsenhausen, Reinstetten, Ringschnait, Rot an der Rot, Rottum, Steinhausen und Tristolz zuständig (Wü 161/39 T 2 Nr.83-84). Durch Erlaß A 1020-51 vom 27. Januar 1948 wurde genehmigt, daß die durch die Zonentrennung zwischenzeitlich vom Forstamt Ochsenhausen mitverwalteten Teile des Forstamts Dietenhausen im amerikanischen Gebiet aufgegeben werden (Wü 120 Bd.1 Nr.138). Durch Erlaß II A Nr.421 vom 2. April 1950 wurde mit Wirkung vom 1. April 1950 an die Gemeinde Sulmingen vom Forstamt Biberach übernommen (Wü 160 Acc 71/1995 Nr.43). Durch Bekanntmachung des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Änderung von Forstbezirksgrenzen vom 3. Januar 1958 (GABl.S.24) wurden die Körperschaftswaldungen auf den Markungen der Gemeinden Baustetten, Bihlafingen, Bühl, Burgrieden, Bußmannshausen, Laupheim, Oberbalzheim, Oberholzheim, Orsenhausen, Rot bei Laupheim, Unterbalzheim und Walpertshofen dem Forstamt Dietenheim übergeben. Durch Bekanntmachung des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Weinbau und Forsten über die Aufhebung des Staatlichen Forstamts Dietenheim und die Änderung von Forstbezirksgrenzen vom 12. Juni 1963 (GABl.S.353) erhielt das Forstamt Ochsenhausen die Körperschafts- und Privatwaldungen auf den im Landkreis Biberach gelegenen Markungen der Gemeinden Sinningen, Unterbalzheim und Oberbalzheim. Dafür erhielt das Forstamt Biberach vom Forstamt Ochsenhausen der "Heggbacher Wald" mit den Staatswalddistrikten XXI-XXIV und XXXIII-XXXVI sowie die Körperschafts-, Kirchen- und Privatwaldungen auf den Markungen der Gemeinden Baltringen und Maselheim und auf den westlich der Rottum gelegenen Markungsteilen von Schönebürg und Hürbel.
Das vorliegende Findbuch beinhaltet die komplette Ablieferung T 2 des Forstamts Ochsenhausen. Hier sind alle Akten der Behördenabgabe - ungeachtet der verschiedenen Provenienzen - erfaßt (Ablieferungsprovenienz). Die Bestellung der Akten erfolgt mit der Bestellsignatur Wü 161/39 T 2 Nr.###. Die im vorliegenden Findbuch verzeichneten Archivalien sind mit Akzession 12/1997 vom Staatlichen Forstamt Ochsenhausen bzw. mit Akzession 87/1991 durch das Staatsarchiv Ludwigsburg (aus FL 605/39 Forstamt Langenau, zusammen mit anderen Akten) abgeliefert worden. Die Unterlagen der Akzession 12/1997 waren vom Unterzeichnenden in Ochsenhausen bewertet worden und wurden nun wiederum vom Unterzeichnenden anhand des Bewertungsmodells des Schriftguts der Staatlichen Forstämter, Registraturschicht bis 1955 von Treffeisen und Füßler einer Nachbewertung unterzogen (abgedruckt in: Reinhold Schaal und Jürgen Treffeisen: Zur Bewertung und Aussonderung der Unterlagen der staatlichen Forstämter im Sprengel des Staatsarchivs Sigmaringen, in: Historische Überlieferung aus Verwaltungsunterlagen. Zur Praxis der archivischen Bewertung in Baden-Württemberg, herausgegeben von Robert Kretzschmar, 1997, Verlag W. Kohlhammer Stuttgart, S.275-291).
Inhalt und Bewertung
Bearbeiterbericht
Der Unterzeichnende erfaßte das Schriftgut mit dem archivischen Erschließungsprogramm MIDOSA 95 in der Reihenfolge der Lagerung im Magazin und Auflistung auf der Abgabeliste. Der Aktenplan "Registraturschicht bis 1955" wurde der Klassifikation zugrundegelegt und die Aktengruppen für die Sortierung in eine für alle Forstämter identische Zahlenkombination überführt. Bei der Verzeichnungsarbeit wurden unterschiedliche Provenienzen ermittelt (siehe Liste unten). Circa 0,4 lfd.m Akten wurden nachträglich vernichtet. Herr Fleischer übernahm die Verpackung der Archivalien. Dann wurde das vorliegende Zugangsrepertorium mit den Aktentiteln des gesamten Zugangs nach Klassifikation sortiert und ausgedruckt. Danach erfolgte die Erstellung von Findbüchern einzelner, virtuell zusammengestellter Provenienzen ebenfalls nach Klassifikation.
Folgende Provenienzen konnten ermittelt und virtuell in Findbüchern zusammengefaßt werden:
1) Forstamt Ochsenhausen (alter Ord- nung) Wü 161/39 V 1 (mit Vorprovenienz Bayrische Forstinspektion Ulm, Forstamt Albeck, Forstamt Biberach 1818-1822): 111 Akteneinheiten
2) Forstamt Zwiefalten (alter Ordnung) Wü 161/68 V 1: 2 Akteneinheiten
3) Forstamt Biberach-Ulm (alter Ordnung) Wü 161/6 V 1: 91 Akteneinheiten
4) Forstamt Weingarten (alter Ordnung) Wü 161/65 V 1: 1 Akteneinheit
5) Forstamt Ochsenhausen (neuer Ordnung) Wü 161/39 V 2: 95 Akteneinheiten
6) Forstamt Hürbel (neuer Ordnung) Wü 161/71 V 1: 36 Akteneinheiten
7) Forstamt Dietenheim Wü 161/70 V 1: 1 Akteneinheit
8) Kameralamt BiberachOchsenhausen Wü 125/10 V 1: 26 Akteneinheiten
9) Kameralamt Waldsee Wü 125/31 V 1: 7 Akteneinheiten
10) Bezirksbauamt Biberach Wü 128/1 V 1: 1 Akteneinheit
11) Oberamt Biberach Wü 65/5 V 1: 1 Akteneinheit
Die einzelnen Provenienzstellen wurden also nicht physisch im Magazin, sondern nur noch virtuell getrennt und in verschiedenen Provenienzfindbüchern zusammengefaßt. Dieses Vorgehen hat folgende Vorteile:
1) Die Ablieferung des Forstamts Ochsenhausen konnte als Ganzes erhalten bleiben. Das Zugangsfindbuch dokumentiert die gesamte Ablieferung. Das Amt kann so ohne Probleme auf seine Akten zugreifen.
2) Die virtuelle Provenienzentrennung ermöglichte eine zügige Verzeichnung der einzelnen Akten. Diese mußten nur noch einmal während der Erschließung in die Hand genommen werden. Eine physische Provenienzentrennung und eine separate Aufstellung der Akten hätte im Falle der Forstamtsablieferungen bedeutet, daß man zuerst alle circa 50 Ablieferungen der einzelnen Forstämter nach Provenienzen hätte trennen müssen. Dann erst wäre eine endgültige Verzeichnung möglich gewesen, da in fast jeder Ablieferung Unterlagen der Nachbar- und Vorgängerforstämter enthalten waren. Bei einem ungefähren Archivalienumfang von 150-200 lfd.m und circa 130 Provenienzen wäre ein eigener Magazinraum zur Sortierung nötig gewesen.
3) Eine Trennung der Provenienzen als ersten Schritt und die nachfolgende Verzeichnungsaktion hätte die Benutzbarkeit des Bestands für die Behörde und auch für Nutzer für mehrere Jahre unmöglich gemacht, da die ursprünglichen Ablieferungslisten nicht mehr benutzbar und kurrent gewesen wären.
4) Zahlreiche Archivalien (siehe Aufstellung oben) sind bei mehreren Provenienzstellen entstanden bzw. fortgeführt worden. Bei einer physischen Trennung der Akten nach Provenienzen hätte jede einzelne Archivalie nur einer Provenienzstelle zugewiesen werden können. Wie im Staatsarchiv Sigmaringen bisher geschehen, wäre sie der Provenienz zugewiesen worden, bei der sie den letzten Zuwachs erhalten hatte. Aber man hätte sich auch für die Ablieferungsprovenien z oder die Provenienzstelle, bei der die Archivalie den umfangreichsten Zuwachs erhielt oder auch für die Provenienzstelle, bei der sie zuerst entstand, entscheiden können. Bei dem gewählten Verfahren der virtuellen Bestandsbildung können hingegen einzelne Archivalien verschiedenen Provenienzen zugeordnet werden (siehe Liste oben). Eine Archivalie, die bei mehreren Provenienzstellen geführt wurde, erscheint nun auch in mehreren Findbüchern. Virtuelle Bestandsbildung ist daher die Perfektionierung des Provenienzprinzips.
5) Der Nutzer ohne detaillierte Kenntnis der Verwaltungsgeschichte kann bei Fragestellungen, die einen Zeitraum umfassen, der von einer Behördenneuorganisation nicht direkt betroffen ist, auf diesem Wege leichter einzelne Archivalien finden. Denn er hat alle Unterlagen der Provenienzstelle in einem Findbuch mit Vor- und Nachakten vor sich liegen. Er muß nicht berücksichtigen, daß möglicherweise Akten bei der Nachfolgebehörde weitergeführt worden sein könnten und daher beim Findbuch der Nachfolgebehörde noch relevante Archivalien erfaßt sind.
Enthält:
Der Bestand enthält umfangreiche Unterlagen zu forstliches Versuchswesen, Rechte und Lasten - vor allem Fahrlasten -, Besitzstandsveränderungen, Nebennutzungen, Fischerei und Waldausstokkungen. Gute Überlieferung ist in den Bereichen Statistik, Forstorganisation, Naturdenkmäler, Forstpersonal, Grenzberichtigungen, Kultu-ren, Wegbau, Jagd, Forstpolizei, Jagdpolizei und einzelne Bewirtschaftungen von Körperschaftswaldungen vorhanden. Weniger gut dokumentiert ist der Bereich Holznutzung und Holzabgaben, gar nicht vorhanden sind Chroniken und Unterlagen zur Wirtschaftseinrichtung.
Der Gesamtbestand der Ablieferung des Forstamts Ochsenhausen umfaßt 3,8 lfd.m mit 202 Archivalien.
- Bestandssignatur
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Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Wü 161/39 T 2
- Umfang
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202 Akten (4,8 lfd.m)
- Kontext
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik) >> Südwürttembergische Bestände >> Landwirtschaft und Forsten >> Forstämter >> Staatliches Forstamt Ochsenhausen
- Indexbegriff Ort
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Albeck, Langenau UL; Forstamt (a.O.)
Biberach an der Riß BC; Bezirksbauamt
Biberach an der Riß BC; Forstamt (a.O.)
Biberach an der Riß BC; Kameralamt
Biberach an der Riß BC; Oberamt
Dietenheim UL; Forstamt
Hürbel, Gutenzell-Hürbel BC; Forstamt
Ochsenhausen BC; Forstamt (a.O.)
Ochsenhausen BC; Forstamt (n.O.)
Ochsenhausen BC; Kameralamt
Ulm UL; Forstamt (a.O.)
Waldsee RV; Kameralamt
Weingarten RV; Forstamt (a.O.)
Zwiefalten RT; Forstamt (a.O.)
- Bestandslaufzeit
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1662-1960
- Weitere Objektseiten
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- Rechteinformation
-
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
-
03.04.2025, 08:37 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1662-1960