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Gegenseitige Anerkennung des AEO-Status

Der Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (Authoriszed Economic Operator) wurde mit der VO (EG) Nr. 648/2005, der sog. kleinen Zollkodex-Reform eingeführt, um die weltweite Lieferkette sicherer zu machen. Ein wesentlicher Bestandteil – die gegenseitige Anerkennung der AEO-Standards und –Zertifikate aus und in Drittländern war bislang nicht möglich. Seit Mitte 2009 gibt es nun erstmals die gegenseitige Anerkennung der Sicherheitsstandards mit der Schweiz, Liechtenstein und Norwegen. Dieser Beitrag stellt die Hintergründe und die Zukunft der AEO-Anerkennung dar.

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Journal: BDZ-Fachteil ; ISSN: 1437-9864 ; Year: 2010 ; Issue: 3 ; Pages: F16- ; Berlin: BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft

Klassifikation
Wirtschaft
International Law
Tax Law
Energy, Environmental, Health, and Safety Law
Basic Areas of Law: Other
Thema
Zollrecht
Customs Law
European Law
World Customs Organization
Supply Chain Risk Management
Authorized Economic Operator

Ereignis
Geistige Schöpfung
(wer)
Weerth, Carsten
Ereignis
Veröffentlichung
(wer)
BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft
(wo)
Berlin
(wann)
2010

Handle
Letzte Aktualisierung
10.03.2025, 11:43 MEZ

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Objekttyp

  • Artikel

Beteiligte

  • Weerth, Carsten
  • BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft

Entstanden

  • 2010

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