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Gegenseitige Anerkennung des AEO-Status
Der Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (Authoriszed Economic Operator) wurde mit der VO (EG) Nr. 648/2005, der sog. kleinen Zollkodex-Reform eingeführt, um die weltweite Lieferkette sicherer zu machen. Ein wesentlicher Bestandteil – die gegenseitige Anerkennung der AEO-Standards und –Zertifikate aus und in Drittländern war bislang nicht möglich. Seit Mitte 2009 gibt es nun erstmals die gegenseitige Anerkennung der Sicherheitsstandards mit der Schweiz, Liechtenstein und Norwegen. Dieser Beitrag stellt die Hintergründe und die Zukunft der AEO-Anerkennung dar.
- Sprache
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Deutsch
- Erschienen in
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Journal: BDZ-Fachteil ; ISSN: 1437-9864 ; Year: 2010 ; Issue: 3 ; Pages: F16- ; Berlin: BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft
- Klassifikation
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Wirtschaft
International Law
Tax Law
Energy, Environmental, Health, and Safety Law
Basic Areas of Law: Other
- Thema
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Zollrecht
Customs Law
European Law
World Customs Organization
Supply Chain Risk Management
Authorized Economic Operator
- Ereignis
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Geistige Schöpfung
- (wer)
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Weerth, Carsten
- Ereignis
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Veröffentlichung
- (wer)
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BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft
- (wo)
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Berlin
- (wann)
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2010
- Handle
- Letzte Aktualisierung
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10.03.2025, 11:43 MEZ
Datenpartner
ZBW - Deutsche Zentralbibliothek für Wirtschaftswissenschaften - Leibniz-Informationszentrum Wirtschaft. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Artikel
Beteiligte
- Weerth, Carsten
- BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft
Entstanden
- 2010