Baudenkmal

Landsteiner Mühle; Weilrod, Landstein 1, Landstein 3

Zur älteren Geschichte des Landsteins und der dortigen Mühle ist nur wenig Greifbares überliefert. Es wird angenommen, dass sein Name von einem Stein herrührt, an dem sich der Oberlahngau, Niddagau und Gau „Wettereiba“ einst schieden. Die Landzunge am Zusammenfluss von Niedgesbach und Weil war außerdem Gerichtsort. An ihm vorbei führt eine alte Fernstraße, die als Weinstraße von der Wegespinne „Tenne“ (Rheingau-Taunus-Kreis) an Finstern-thal vorbei zum Weilübergang und als „Alte Strübinger Straße“ des Weiteren nach Merzhausen / Usingen zieht.Die Ersterwähnung der Mühle im Jahr 1480 fällt in eine Zeit, als es am Landstein bereits eine Kirche und einen Weiler gab, dessen Bewohner wohl hauptsächlich vom Wallfahrtswesen und den mehrmals im Jahr abgehaltenen Märkten lebten. Die Beständer der Mahlmühle unterhielten damals wohl schon eine Schänke (und Herberge?). 1506 war der Müller gleichzeitig Bäcker. Nach dem Dreißigjährigen Krieg hatte der Weiler, der bereits um die Mitte des 16. Jahrhunderts durch das Ausbleiben der Wallfahrten und die rückläufigen Märkte zur Teilwüstung geworden war, aufgehört zu existieren. Die „über den Haufen gefallene“ Mühle wurde erst ab 1675 in der bereits zuvor bestandenen Form – zwei Mahlgänge für Getreide, Schneid- und Ölmühle, Hammerwerk (1803 niedergelegt) – wieder aufgebaut. Das giebelständig zur Finsternthaler Straße ausgerichtete, stattliche Wohnhaus von zwei Geschossen mit Krüppelwalmdach entstand in den 1690er Jahren.

Landstein 1 | Rechtewahrnehmung: Landesamt für Denkmalpflege Hessen

Urheberrechtsschutz

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Standort
Landstein 1, Landstein 3, Weilrod (Altweilnau), Hessen

Klassifikation
Baudenkmal

Letzte Aktualisierung
04.06.2025, 11:55 MESZ

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Objekttyp

  • Baudenkmal

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