Amtliche Publikation | Monografie | Verordnung
Wiederhohlter Verbott des Eintritts in fremde Diensten
- Location
-
Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz, Berlin, Germany -- 30 in: 38 MA 12076
- VD 18
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13817264
- Extent
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2 ungezählte Blätter, 4°
- Language
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Deutsch
- Notes
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P_Drucke_VD18
- Series
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VD18 digital
- Contributor
- Published
-
[Koblenz?] : [Verlag nicht ermittelbar] , 1777
- Sponsorship
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Deutsche Forschungsgemeinschaft
- PURL
- Last update
-
22.04.2025, 2:12 PM CEST
Data provider
Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Verordnung ; Amtliche Publikation ; Monografie
Associated
- Klemens Wenzeslaus <Trier, Erzbischof>
- Schaeffer, J. L.
- Erzstift Trier
Time of origin
- [Koblenz?] : [Verlag nicht ermittelbar] , 1777
Other Objects (12)
Nachdeme man mit Gott entschlossen, die Jährlich auff Georgii zwischen der Landschafft-Einnehmerey, und sämtlichen Städt und Closters-Aemptern so wohlen über die biß Georgii 1718. verbliebene, als seither außgeschriebene Ord. und Extra-Ordinari-Anlagen, zu treffen habende Abrechnungen, hiernechst und zwar zwischen dem 20. April. und 11. Maji wiederum vorzunehmen ... Als werden [] hiemit [] ersucht, die Anstalt zu Vornehmung dieses Wercks in Zeiten dahin zu verfügen, daß 1. Jeden Orts der Amts-Pfleger, oder wer sonsten über dergleichen Anlagen Rechner seyn möchte, biß dahin alle das Jahr über ertheilte Anweissungen, wo es noch nicht geschehen, vollends einlösen und in Richtigkeit stellen …
Policey- und Tax-Ordnung : Wie solche nach Befehl, und von wegen Seiner Königlichen Majestät in Pohlen, und Churfürstlichen Durchl. zu Sachsen [et]c. auch dermahligen Vicarii in Landen des Sächsischen Rechtens, und an Enden in solch Vicariat gehörig, als des Heil. Römischen Reichs Ertz-Marschalls, auf den in Franckfurth am Mayn angestellten Käyserlichen Wahl-Tag, Diensttags den 6. Octob. 1711. publiciret worden
Straff, So auf die Contranbandirer, und Einschwärtzer des verbottenen frembd- wohl auch meist verdorbenen Tabacks, wormit der gemeine Mann betrogen wird, gesetzet, und zu jedermanns Gewahrnung sowohl monatlich vor denen Gotts-Häusern zu verruffen, als aller Orten öffentlich anzuschlagen genädigst befohlen worden ist : München den 1. Septemb. Anno 1732. erneuert den 4. April 1736.
Kayserlicher, Landts-Fürstlicher, Neuer Haupt-Entschidt, Und Erleuterung : Wie es in vorfallenden Jurisdictions- und Pollicey-Sachen, entzwischen denen Berg- und Land-Gerichten, durchgehends in der Gefürsteten Graffschaft Tyrol gehalten werden solle? Mit beygefügten zwey ältern Entschidten de Anno 1545. und 1569.