Schriftgut

Prozesse betr. Unfallversicherung (Ia) - Grundsätzliche Entscheidungen: Heizer Johann Franz Fischer in Hebelermeer, gegen Hannoversche landwirtschaftliche BG, Beigeladene Müllerei-BG

Enthält:
Rekursentscheidung:
Ist von einer Berufsgenossenschaft ein Entschädigungsanspruch wegen Fehlens des ursächlichen Zusammenhangs zwischen dem Leiden und dem Unfall rechtskräftig abgelehnt worden, so braucht eine andere Berufsgenossenschaft, an die der Verletzte mit demselben Anspruch herantritt, keinen Bescheid zu erteilen. Tut sie es dennoch, so kann sie dadurch die Rechtslage der zuerst in Anspruch genommenen Berufsgenossenschaft nicht verschlechtern.
Diese kann daher auch nicht nach § 82 GUVG, § 88 des UVG für Land- und Forstwirtschaft, § 1703 der RVO zur Entschädigung verurteilt werden

Archivaliensignatur
Bundesarchiv, BArch R 89/21967
Alt-/Vorsignatur
Aktenzeichen: Ia Nr.19211 Fischer 45
Sprache der Unterlagen
deutsch

Kontext
Reichsversicherungsamt >> R 89 Reichsversicherungsamt >> Zentralbüro >> Spruchgerichtsbarkeit >> Einzelfallserien >> Prozesse betr. Unfallversicherung (Ia) - Grundsätzliche Entscheidungen
Bestand
BArch R 89 Reichsversicherungsamt

Provenienz
Reichsversicherungsamt (RVA), 1884-1945
Laufzeit
1911

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Letzte Aktualisierung
30.01.2024, 14:21 MEZ

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Objekttyp

  • Schriftgut

Beteiligte

  • Reichsversicherungsamt (RVA), 1884-1945

Entstanden

  • 1911

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