Schriftgut
Prozesse betr. Unfallversicherung (Ia) - Grundsätzliche Entscheidungen: Heizer Johann Franz Fischer in Hebelermeer, gegen Hannoversche landwirtschaftliche BG, Beigeladene Müllerei-BG
Enthält:
Rekursentscheidung:
Ist von einer Berufsgenossenschaft ein Entschädigungsanspruch wegen Fehlens des ursächlichen Zusammenhangs zwischen dem Leiden und dem Unfall rechtskräftig abgelehnt worden, so braucht eine andere Berufsgenossenschaft, an die der Verletzte mit demselben Anspruch herantritt, keinen Bescheid zu erteilen. Tut sie es dennoch, so kann sie dadurch die Rechtslage der zuerst in Anspruch genommenen Berufsgenossenschaft nicht verschlechtern.
Diese kann daher auch nicht nach § 82 GUVG, § 88 des UVG für Land- und Forstwirtschaft, § 1703 der RVO zur Entschädigung verurteilt werden
- Archivaliensignatur
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Bundesarchiv, BArch R 89/21967
- Alt-/Vorsignatur
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Aktenzeichen: Ia Nr.19211 Fischer 45
- Sprache der Unterlagen
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deutsch
- Kontext
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Reichsversicherungsamt >> R 89 Reichsversicherungsamt >> Zentralbüro >> Spruchgerichtsbarkeit >> Einzelfallserien >> Prozesse betr. Unfallversicherung (Ia) - Grundsätzliche Entscheidungen
- Bestand
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BArch R 89 Reichsversicherungsamt
- Provenienz
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Reichsversicherungsamt (RVA), 1884-1945
- Laufzeit
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1911
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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30.01.2024, 14:21 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Schriftgut
Beteiligte
- Reichsversicherungsamt (RVA), 1884-1945
Entstanden
- 1911