Bestand

Stiftsamt Meißen (Bestand)

Geschichte: Die nach der Säkularisation dem Domkapitel Meißen verbliebenen Besitzungen wurden durch das Stiftsamt Meißen verwaltet. Dieses war mit der vom Domkapitel eingerichteten Verwaltung des Hochstifts identisch. Für die Justizverwaltung mit Ausübung der Patrimonialgerichtsbarkeit war der Stiftssyndikus zuständig, die Verwaltung der Einkünfte, die nicht dem Staat, sondern dem Domkapitel zufielen, erfolgte durch die Stiftsbaumeisterei.
Die Gerichtsbarkeit des Domkapitels wurde 1852 dem Kreisamt Freiberg übertragen.

Weitere Angaben siehe 1.5.2 Ältere Kreis- und Amtshauptmannschaften, Ämter

Inhalt: Zivilprozesse.- Grundstücksangelegenheiten.- Konkursangelegenheiten und Schuldenangelegenheiten.- Nachlassangelegenheiten und Vormundschaftsangelegenheiten.- Amtsbücher und Protokolle.- Kriminaluntersuchungen.- Kirchenangelegenheiten und Schulangelegenheiten.- Ablösungen von Fronen, Zinsen, Diensten.- Wirtschaft und Infrastruktur.- Steuern.

Ausführliche Einleitung: Stiftsamt Meißen

Im Zuge der Reformation wurde das Bistum Meißen säkularisiert, Hochstift und Domkapitel bestanden aber mit eingeschränkten Befugnissen weiter. Die zum Stiftsgebiet gehörigen Dörfer fielen größtenteils an den Kurfürsten und wurden unter der Verwaltung des Prokuraturamtes Meißen zusammengefasst. Die Verwaltung der dem Domkapitel verbliebenen Dörfer erfolgte durch das Stiftsamt Meißen. Dieses lässt sich im Gegensatz zum Prokuraturamt in Stellung und Personal nicht ohne weiteres mit den übrigen kursächsischen Ämtern gleichsetzen. Einen Stiftsamtmann hat es nie gegeben. An seiner Stelle stand der Stiftssyndikus [01] , die Verwaltung der Einkünfte, die nicht dem Staat, sondern dem Domkapitel zufielen, oblag dem Stiftsbaumeister, so dass das Personal mit der vom Domkapitel eingerichteten Verwaltung des Hochstifts identisch war. In den Akten kommen neben der Bezeichnung als Stiftsamt auch häufig die Begriffe "Stiftsmeißnische Gerichtsakte", "Stiftsgerichte in Meißen", und "Domkapitel des hohen freien Stifts Meißen" vor. Die Gerichtsbarkeit des Domkapitels wurde 1852 dem Kreisamt Meißen übertragen.
Seine Besitzungen teilen sich in Domprobsteidörfer, Baumeistereischreibdörfer und Präbendendörfer. Zur Domprobstei gehörten Boritz, Mettelwitz und Prositz, zur Baumeisterei Kemnitz, Klessig, Kobitzsch, Oberwartha, Zöllmen, Niedertoppschädel und Saultitz, zur Präbende Abend, Neuhöfgen, Lüttewitz, Rüsseina, Noßlitz, Sörnewitz, Wolkau, Zschaitz und Zschannewitz [02]

Bestandsgeschichte und Verzeichnung

Das Stiftsamt Meißen existierte im Hauptstaatsarchiv Dresden als eigener Bestand bisher nur in Form einer Findkartei. Die dazugehörigen Akten befanden sich in der so genannten Lagerungsgemeinschaft "Lokale Verwaltungs- und Justizbehörden bis 1856", die vor allem Ämterakten, aber auch Überlieferung der Grundherrschaften, Landgerichte bis 1856, Königlichen Gerichte und verschiedene andere Bestandssplitter enthielt.
Diese Lagerungsgemeinschaft entstand durch die Aktenabgaben der Amtsgerichte an das Hauptstaatsarchiv seit etwa 1900, in denen sich auch die Akten ihrer Vorgängerinstitutionen befanden, also vor allem die der Ämter und Grundherrschaften. Diese Ablieferungen wurden nach dem jeweils abgebenden Amtsgericht gelagert und verzeichnet. Die Herauslösung und provenienzgerechte Lagerung der Akten der eigentlichen Amtsgerichte ist seit 1986 abgeschlossen. Die Akten der Ämter, Grundherrschaften, Königlichen Gerichte usw. verblieben hingegen in der Lagerungsgemeinschaft. Die Trennung der unterschiedlichen Provenienzen erfolgte nur in den Findkarteien.

Ziel war es, nun auch diesen Komplex aufzulösen und die Akten nach ihrer Provenienz zu lagern. Dazu wurden die Akten des Stiftsamtes Meißen zunächst nach der vorhandenen Findkartei aus der Lagerungsgemeinschaft herausgelöst. Bei dem vorliegenden Findbuch handelt es sich noch nicht um eine Neuerschließung, sondern um eine Konversion der vorhandenen Findkartei einschließlich Überarbeitung der Aktentitel.

Die Überlieferung des Bestandes Stiftsamt Meißen beginnt im Jahr 1525. Der Hauptteil der Überlieferung erstreckt sich aber auf das 18. und 19. Jahrhundert.
Der Bestand umfasst etwa 760 Akteneinheiten mit einem Umfang von ca. 30 lfm. Es handelt sich dabei allerdings nicht um die Gesamtheit der Registratur. Über den Umfang der beim Stiftsamt Meißen und den Amtsgerichten als Nachfolgebehörden erfolgten Aktenaussonderungen konnten keine Angaben ermittelt werden. Die Kassationen im Hauptstaatsarchiv Dresden sind zwar dokumentiert, jedoch nicht nach Provenienz, sondern nach abgebender Stelle, so dass man über die genaue Anzahl der vom Bestand Stiftsamt Meißen kassierten Akten ebenfalls keine Aussage treffen kann. Aus den Kassationsrichtlinien von 1965 geht hervor, dass bei den Prozessakten zwischen 1650 und 1856 vor allem Einzelfallakten der freiwilligen Gerichtsbarkeit über Testamente, Vormundschaften, Konkurse, Verkäufe, Hypotheken, Versteigerungen und Grundstücksteilungen kassiert wurden, während Amtsbuch- und Protokollreihen zur dauerhaften Aufbewahrung vorgesehen waren. Bei den Akten der streitigen Gerichtsbarkeit wurden vor allem Prozessakten über Grundstücksangelegenheiten archiviert, während Akten zu Wege- und Vorkaufsrechten sowie Einsprüche gegen Käufe als nicht aufbewahrungswürdig eingestuft wurden. Außerdem wurden Strafakten über Bagatellsachen kassiert. Jedoch sind Beispiele auch aus den eigentlich als nicht archivwürdig angesehenen Kategorien vorhanden.

Die Gerichtsbücher des Stiftsamtes Meißen befinden sich zusammen mit den Gerichtsbüchern anderer Provenienzen in einer weiteren Lagerungsgemeinschaft, deren Entstehung ebenfalls auf die Ablieferungen der Amtsgerichte zurückzuführen ist. Die gesonderte Lagerung kam durch das von den Akten abweichende Format der Gerichtsbücher zustande. Diese Lagerung soll erhalten bleiben, da die Benutzung jahrzehntelang nach den bestehenden Signaturen erfolgte und die vorhandenen Mikrofilme der Gerichtsbücher auch nach diesen Signaturen zu bestellen sind. Außerdem sprechen die genannten lagerungstechnischen Gründe weiterhin für die Erhaltung des jetzigen Zustandes. Verzeichnet sind die Gerichtsbücher im Bestand 12613 Gerichtsbücher. Dieser enthält auch diejenigen der Proveniez Stiftsamt Meißen. Im Sächsischen Staatsarchiv sind sie aus Bestandserhaltungsgründen nur über Mikrofilme benutzbar.

Literatur

Blaschke, Karlheinz: Das Archiv des Hochstifts Meißen, in: Das Bistum Meißen. Aufsätze zur sächsischen Kirchengeschichte, hg. von Franz Lau (Herbergen der Christenheit. Sonderband), Berlin 1973, S. 15–32. [J 16] [03]

Schultze, Alfred: Die Rechtslage der evangelischen Stifter Meißen und Wurzen. Zugleich ein Beitrag zur Reformationsgeschichte (Leipziger rechtswissenschaftliche Studien. 1), Leipzig 1922. [X471]

Schumann, August: Vollständiges Staats-, Post- und Zeitungslexikon von Sachsen, Zwickau 1824, Bd. 6, S. 315-317. [R 200]


[01] Blaschke, Karlheinz: Das Archiv des Hochstifts Meißen, in: Das Bistum Meißen. Aufsätze zur sächsischen Kirchengeschichte, hg. von Franz Lau (Herbergen der Christenheit. Sonderband), Berlin 1973, S. 18–19.
[02] Schumann, August: Vollständiges Staats-, Post- und Zeitungslexikon von Sachsen, Zwickau 1824, Bd. 6, S. 315-317.
[03] Bei den in eckigen Klammern stehenden Angaben handelt es sich um die Bibliothekssignaturen im Hauptstaatsarchiv Dresden.

Bestandssignatur
Sächsisches Staatsarchiv, 10059
Umfang
31,35 (nur lfm)

Kontext
Sächsisches Staatsarchiv (Beständegliederung) >> 01. Markgrafschaft Meißen, Albertinisches Herzogtum und Kurfürstentum / Königreich Sachsen bis 1831 >> 01.05 Behörden und Einrichtungen der Erblande >> 01.05.02 Ältere Kreis- und Amtshauptmannschaften, Ämter

Bestandslaufzeit
1532 - 1867

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Rechteinformation
Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).
Letzte Aktualisierung
27.11.2023, 08:58 MEZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1532 - 1867

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