Hinweisschild

Schild "Friedhofsordnung"

Emailliertes weißes Metallschild "Friedhofsordnung", das Verhaltensregeln in Form von Handlungseinschränkungen und Verboten für FriedhofsbesucherInnen auflistet, z.B. "1. Der Besuch des Friedhofes ist nach Eintritt der Dunkelheit / nicht gestattet. Besondere Besuchstage und -zeiten können festgesetzt werden." Während die Punkte 1-4 einschränkende Regeln mit Handlungsspielräumen umfassen, enthält der 5. Punkt strikte Verbote, die sich in die Unterpunkte a) bis i) gliedern, z.B ist "a) das Mitführen von Tieren" verboten. Die möglichen Konsequenzen bei Zuwiderhandlung sind daran anschließend formuliert: "Zuwiderhandlungen werden polizeilich bestraft. Eine Schaden-/ersatzforderung bleibt in jedem Fall vorbehalten." Die "Friedhofsordnung" ist abschließend signiert von: "Friedhofsverwaltung". Rückseitig findet sich ein Aufkleber mit den Herstellerangaben: "Walter Heinrich / Friedhofsschilder / Burgstadlweg 4 95189 Joditz-Köditz Telefon 09295-210 Telefax 09295-1293".

Rechtewahrnehmung: Museum für Sepulkralkultur | Digitalisierung: Susanne Grieser/Ulrike Neurath

Namensnennung - Nicht kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International

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Standort
Museum für Sepulkralkultur, Kassel
Sammlung
Sterben, Tod, Bestattung, Trauer, Gedenken
Friedhof und Grabmal
Inventarnummer
M 1996/14 (AltM 2010/125)
Maße
50 x 40,2 x 1,2 cm (HxBxT)
Material/Technik
Metall, Emaille; bedruckt/lackiert

Bezug (was)
Friedhof

Ereignis
Herstellung
(wo)
Joditz
(wann)
1950-1990er Jahre (?)
(Beschreibung)
Hergestellt

Rechteinformation
Museum für Sepulkralkultur
Letzte Aktualisierung
11.04.2025, 11:14 MESZ

Datenpartner

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Objekttyp

  • Hinweisschild

Entstanden

  • 1950-1990er Jahre (?)

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