Akten
Besondere Gottesdienste und Veranstaltungen
Enthält: u.a.: Gebetsformeln für staatlich und kirchenleitend veranlasste Gottesdienste bzw. liturgische Teile
Darin: Bekanntmachung des Gen.-Sup., im GO für das „Ev. Bistum in Jerusalem“ Lobpreis, Dank und Fürbitte zu halten, Formulierung des Kircheng-ebetes (1844); Weitergabe durch Gen.-Sup. der Bestimmung des Ministers der Geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten zur Abhaltung eines Vormittags-GD mit Ambrosianischem Lobgesang wg. 1000-jährigem Teilungsvertrag von Verdun (1843); Aufforderung des königlichen Staatministeriums, ein Attentat zur öffentlichen Kenntnis zu geben und alle getreuen Untertanen zum Dankgebet für den unverletzten König und Königin sowie Schmerz wg. des Toten mitsamt Weisung des Konistoriums Koblenz, nach örtl. Verhältnissen Art und Weise der Feier zu bestimmen (1844); Ministerial-Erlass vom 23. März 1848 an die Gen.-Sup., in das allgemeine Kirchengebet als besonderen Passus einzufügen: „Segne uns und alle königlichen Lande“ (1848); Beauftragung des Ministeriums, dass am Tage der Eröffnung der Kammern in den Kirchen des Landes besondere Fürbitte in das allgemeine Kircheng-ebet aufgenommen wird (22.2.1849); Aufforderung des Konsistoriums Koblenz, dass nach misslungenem „verruchten Mordversuch“ gegen die königliche Hoheit, den Prinzen von Preußen, in allen Kirchen dankgebetet wird (17. Juni 1849); Allerhöchste Bestimmung seiner Majestät des Königs, dass nach dem Feldzug in Rastatt ein formuliertes Dankgebet nach der Predigt in das Kirchengebet aufzunehmen sowie unter Te Deum die Glocken zu läuten seien (28. Juli 1849); Aufforderung des Konsistoriums Koblenz, zur Eröffnung der Kammern an das allgemeine Kirchengebet „Segne uns und alle königlichen Länder“ eine formulierte Fürbitte anzuhängen (2. August 1849); Abschrift einer Fürbitten-Einschaltung für die Abgeordneten unseres Volkes (1850); ebenso mit ausführlicher Fürbitten-Formel für die Eröffnung der Kammern (1852); ebenso (1854); Verfügung des EOK Berlin, zur 1100-jährigen Gedenkfeier des Märtyrertodes des Bonifatius (5. Juni 1855); Mitteilung eines Bet-Formulars durch das Konsistorium Koblenz sowohl für die Erhaltung und Wiederherstellung des Friedens (9. August 1855); Anweisung und Formulierung des Geburtstagsg-ebetes für den König (15. Oktober 1855); Gebet für die Gedächtnisfeier des Augsburger Religionsfriedens (vereinfachte Fassung des Formulares von 1755) für den 16. S. n. Tr. (1855); Geburtstags-Feier-Gebet (betr. König von Preußen), Formular und liturgische Erläuterung (1856); Gebet für den Zusammentritt beider Häuser des Landtages (29. November 1856); ebenso zur Sitzung des Landtages (9.April 1863); Anordnung von Danksagung und Fürbitte sowie Schriftstellen-Auslegung zum bevorstehenden Krönungstages (18. Oktober 1863); Verfügung des EOK Berlin für Dank-Gottesd-ienst nach dem großen Sieg (gem. Königgrätz) (8. Juli 1866); vom EOK Berlin übersandte gedruckte Ordnung des Festgottesdienstes zur Hundertjahrfeier der Erhebung Preußens und der Befreiungskriege (10. März 1913) ; Anordnung des EOK Berlin, wg. Schlacht zu Leipzig den Festgottesdienst mit großem Fest-Geläut vorzunehmen mitsamt gedruckter Ordnung (18.0ktober 1913); Programmzettel (gedruckt) „Luther-Liederfeier“ in der ev. Kirche zu Niederlinxweiler am 31. 0ktober 1917; Mitteilung (gedruckt) über die zum 400-jährigen Jubiläumstages der Reformation am 31.10. 1917 in den evangelischen Kirchen zu veranstaltende Kirchenversammlung (1917), (gedruckte) Reformations-Ansprache des deutschen Evang. Kirchen-Ausschusses (1917); Schreiben des Gemeindepfr. v. Mittelstaedt an Synodalassesor Rinnenberg über Reformationsf-eier-Ablauf samt Pflanzung einer Luther- und Hindenburg-Eiche vor dem Kirchenportal in Niederlinxweiler (1918); gedrucktes Schreiben des EOK, Berlin, zur Abhaltung eines allgemeinen außerordentlichen Landesbettages am 21. S. n. Tr. (20.10.1918); Kundgebung (gedruckt) der Rhein. Prov.-Synode an die Ev. Gemeinden der Rheinprovinz zur Verlesung auf der Kanzel (31. Oktober 1920); gedruckte Vormeldung des Konsistoriums Koblenz, wg. befürchteten „Heimgang Ihrer Majestät der ehemaligen Kaiserin und Königin“ und Anheimgabe, im besetzten Gebiet Trauergeläut und Veranstaltung von Gedenk-GD abzuhalten (10.12.1920); Anordnung des Konsistoriums, auf Trauergeläut zu verzichten (2.Januar 1921); Anordnung des Konsistoriums Koblenz (auf Veranlassung des EOK Berlin), in allen Kirchen der Rheinprovinz (einschließlich Hohenzollern) eine gedruckt beigefügte Ansprache wg. Übergabe Oberschlesiens an Polen im Hauptgottesdienst zu verlesen (25. Januar 1922); Rundschreiben des Deutschen Evangelischen Kirchenausschusses wg. Glockengeläut betr. Volkstrauertag: Geläut Samstags, GD-Reminiscere (28.2.1926); Schreiben des Konsistoriums Koblenz, zur 10-jährigen Wiederkehr der Abstimmung von Oberschlesien im Sonntagsgottesdienst zum Gedenken in geeigneter Form; Glocken läuten 10 Min. (1931); Mitteilung des EOK Berlin, dass am Sonntag Reminiscere der Volkstrauertag entsprechend kirchlichem Sach-Erlass von 1929 als besonders gestalteter Gemeindegottesdienst durch Beteiligung verschiedener Vereine mit ihren Fahnen als zulässig anzusehen sei (1933); Regelung des Konsistoriums Koblenz, unter Hinweis auf Agenden-Entwurf mit entsprechenden Gebeten eine „Rüstfeier für den Tag der deutschen Arbeit“ (ohne Glockengeläut) gottesdienstlich zu begehen (1933); Mitteilung des EOK über Aufruf des Reichsinnenministers Frick zu einem „Tag der Jugend“ wg. Beteiligung an Jugendgottesd-iensten am Morgen der Sonnenwendfeier (24. Juni) unter Hinweis auf gedruckt vorliegende Gestaltungsvorschläge (17. Juni 1933); unterstützende Mitteilung des Konsistoriums Koblenz, das Deutsche Erntedankfest durch besondere Einladungen an Vereine zum Kirchgang zu fördern (1933); Voranmeldung (Hinweis auf die einstweilige Leitung der Deutschen Evangelischen Kirche) des Festgottesdienstes für die Lutherfeier (450. Geburtstag) entsprechend eines „Tages der Einigung“ am (10. November 1933); Zeit-Mangel-Hinweis des EOK Berlin, für GD am Erntedankfest wg. Teilnahme an der Rundfunkübertragung der Staatsfeier auf dem Bückeberg (1935); Erinnerung des Konsistoriums Koblenz, im GD am Sonntag (30. Januar) der Wiederkehr des Tages der nationalen Erhebung zu gedenken und mit Dank und Fürbitte unseres Volkes und seines Führers würdig zu begehen (1938); Untersagung des EOK Berlin durch Erlass vom 29. September 1939, einen besonderen Bittg-ottesdienst nach ausgegebener Ordnung der B.K. abzuhalten, gleichwohl die Abhaltung von Gebets- und Dank-GD zuzulassen (1939); Weitergabe durch Konsistorium Koblenz: Erlass des Leiters der DEK und Präsident des EOK Berlin, im GD Kantate (21.4.) des 51. Geburtstages des Führers in ernster und würdiger Weise zu gedenken (1941); durch Konsistorium Koblenz Weitergabe einer Anordnung des Leiters der DEK Berlin, am Sonntag, den 30. Juni 1940, den GD als Dankgottesdienst aus Anlass des Waffenstillstandes zu begehen (1940); Mitteilung auf folgendem Dienstweg: Präsident der Deutschen Evangelischen Kirche, Berlin als Abschrift an die Evangelischen Konsistorien unseres Aufsichtsbereichs, Düsseldorf, vom EOK Berlin, mit dessen Rückbezug auf Korrespondenz mit Reichsminister für Kirchliche Angelegenheiten in Form von Durchdruck beigefügtem Erlass des Reichsministeriums für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung wg. stundenweise Schulbefreiung an kirchlichen Feiertagen (Fronleichnamstag und Reformationstag) (1940); Erlass des EOK Berlin, den Sonntag Misericordias Domini als „Eltern- und Erziehungssonntag“ abzuhalten mit Gottesdienst, Kindergottesdienst und Gemeindeveranstaltungen (1941, 1943); durch Superintendentur Mitteilung einer Verfügung des Reichskirchenministers, dass die Namensverlesung von Gefallenen am Totensonntag-G-D nicht statthaft sei (1943); Weitergabe durch Konsistorium Düsseldorf des Wortes des Rates der EKD wg. Begehung des Todestages Luthers (1946); Erinnerung des Bevollmächtigten f. d. franz. Besatzungszone wg. staatsrechtlich noch ausstehender Regelung des 31. Oktobers; nochmalige Bekanntmachung des Landeskirchenamtes, dass die Kirchenleitung der EKiR sich grundsätzlich gegen die Begehung eines besonderen Totengedächtnisses für die Gefallenen und sonstigen Opfer des Krieges ausgesprochen hat und nur der letzte Sonntag im Kirchenjahr in Betracht zu ziehen sei, da der Sonntag Reminiscere einen anderen liturgische Sinn habe und eine doppelte Begehung des Totengedächtnisse zu meiden sei. (1950); Verfügung der Kirchenleitung der EKiR, dass am 1. Mai auch besondere Gemeinde-GD abgehalten werden können (1953); Bitte der Kirchenleitung, für die Genfer Konferenz des ÖRK eine Gemeindeversammlung oder Bitt-GD abzuhalten (1955); Schreiben des Präses an die Pfarrer und Hilfsprediger mit der Bitte zu überlegen, am 16., 17. oder 18. Juli abends evangelische Gemeindeversammlungen oder Bittgottesdienste mit der Losung „Wir bitten um die Wiedervereinigung“ abzuhalten (auch gedruckte Gebetrufe) (1955); Schreiben des Bürgermeisters an den Pfarrer in Niederlinxweiler, an der staatlichen Feierstunde zu Ehren der Gefallenen beider Weltkriege mit einigen Worten teilzunehmen und zu „verschönern“ (1956); der Präses teilt eine Anregung der Kirchenkonferenz der EKD mit, den Sonntag Rogate als besonderen Bittgottesdienst zu begehen unter Beifügung von Text-Meditation und Gebetsformular (1959); Landeskirchenamt gibt weiter ein vom Rat der EKU vorgeschlagenes Gebetsformular als Einschub in das Allgemeine Kirchengebet zum Gedenken an den ersten Atombombenabwurf in Hiroschima (1959)
- Archivaliensignatur
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4KG 041B Niederlinxweiler, 74
- Kontext
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Niederlinxweiler >> 2 Gottesdienst, Amtshandlungen, Seelsorge >> 21 Gottesdienst und gottesdienstliche Veranstaltungen
- Bestand
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4KG 041B Niederlinxweiler Niederlinxweiler
- Laufzeit
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1843-1959
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
-
24.06.2025, 13:41 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Sachakte
Entstanden
- 1843-1959