Serie
. Dr. iur. Gabriel Conrad Friedrich Schramm, Konsulent der Stadt Wetzlar, Wetzlar gegen Zwölfer, Zunftmeister, Sechsmänner aller Zünfte und Gemeinden der Stadt Wetzlar
Quad. 6: Bürgereidsformel (Druck, o.J.),
Laufzeit: 1711, 1756
Quad. 7: Zwölfereidformel (o.J.)
Anspruch auf Schutz der Ehre, Leib, Leben, Hab und Gut des Kl., der in einem Streit um die von den Bekl. geforderte Entlassung des Stadtprokurators Pflug von etwa 60 Bürgern im Rathaus bedrängt worden war, wobei es zu einem beleidigenden Wortwechsel gekommen war, durch Bürgermeister und Rat, Anspruch auf Verhaftung der Rädelsführer, des Zunftmeisters Philipp Waldschmidt, der Zwölfer Johannes Ritter und Johann Peter Dittert, damit diese bekennen, wer den Aufruhr gegen den Kl. initiiert hat und wer der Verfasser eines den Kl. beleidigenden Schriftstückes ist, damit diese bestraft werden können, Anspruch auf Bestrafung von Waldschmidt, Ritter und Dittert, Anspruch auf Zerreißung der beleidigenden Schrift, Anspruch auf Unterlassung aller Eingriffe der Bekl. in die Jurisdiktionshandlungen des Kl. in zivil- und strafrechtlicher Hinsicht, Anspruch auf gebührende Achtung des Kl. in seinen Amtsgeschäften und auf Vorbringen der Beschwerden der Bekl. gegen den Kl. auf dem ordentlichen Rechtsweg, Anspruch auf Ersatz der Kosten und Schäden
- Kontext
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Reichskammergericht >> 2 Prozessakten des preußischen Kreises Wetzlar
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1 Reichskammergericht
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- Letzte Aktualisierung
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01.03.2023, 14:00 MEZ
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