AV-Materialien
Vorsicht, Kamera! Fotografieren im Schwimmbad verboten
Schluss mit der Knipserei am Beckenrand oder auf der Liegewiese. Handy in die Tasche - fotografieren verboten! Einige Bäder wollen jetzt hart durchgreifen - aber wie?
Der Sprung vom Fünfer, die Kleinen im Schwimmkurs - was ist gegen einen Schnappschuss in Badehose schon einzuwenden? Eine ganze Menge, findet die Schwimmbadleitung in Karlsruhe. In dieser Saison will sie das Fotografier-Verbot rigoros durchsetzen. Denn ohne Einverständnis darf niemand Fotos von Fremden machen. So steht es in den meisten Badeverordnungen.
Doch in Zeiten von Smartphones, Tablets und Selfie-Wahn ist das so eine Sache mit dem Recht am eigenen Bild. Den Meisten ist es nämlich reichlich egal, wenn im Hintergrund fremde Badegäste mit auf dem Bild sind. Manch einer geht sogar gezielt auf Foto-Jagd im Freibad - und schon kursieren Bilder des eigenen Kindes in Badehose im Internet.
- Archivaliensignatur
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/028 R170080/102
- Umfang
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0'04
- Kontext
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Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2017 >> Unterlagen
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/028 Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2017
- Indexbegriff Person
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Ditzel, Holger; Unternehmer
Pawluk, Jürgen; Schwimmmeister
- Laufzeit
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18. Mai 2017
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
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20.01.2023, 16:53 MEZ
Datenpartner
Landesarchiv Baden-Württemberg. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- AV-Materialien
Entstanden
- 18. Mai 2017