- Standort
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Universitätsbibliothek Heidelberg -- I 3655-4-10 Folio RES
- VD 18
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VD18 1434288X
- Umfang
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[1] Bl.
- Sprache
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Deutsch
- Anmerkungen
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Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
- Reihe
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Schrifttum zur Stadt Heidelberg und zur Region
Schrifttum zu Heidelberg und der Region
UBHD
Druckschriften
Digitalisierung wertvoller Bestände baden-württembergischer Bibliotheken
Verzeichnis der im deutschen Sprachbereich erschienenen Drucke des 18. Jahrhunderts
Heidelberger historische Bestände — digital: Schrifttum zur Stadt Heidelberg und zur Region
- Beteiligte Personen und Organisationen
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Staat Pfalz
- Erschienen
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[S.l.] , 1750
- Förderung
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Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
- DOI
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10.11588/diglit.35153
- URN
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urn:nbn:de:bsz:16-diglit-351531
- Letzte Aktualisierung
- 04.06.2025, 13:57 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Monografie
Beteiligte
- Staat Pfalz
Entstanden
- [S.l.] , 1750
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Copia. Gleichwie die an die Unterthanen des Ober-Ambts [...] dieses Jahr beschehene Frucht-Ausleihung, auf die von dasigem Ober-Ambt eingeschickte Versicherung, und Gewöhrung, daß solche Früchten von denen Unterthanen nebst dem Aufmaaß nechsten Martini gantz ohnfehlbahr hinwieder werden Gnädigster Herrschafft ersetzet werden, erfolget ist ... : Mannheim den 3ten September 1754
Bey der Chur-Pfältzischen Hof-Cammer ist mehrmahlen mißfälligst zuvernehmen vorgekommen, welcher gestalten so viele Herrschafftliche Zehend-Staigere an ihrem zu entrichten habenden Quanto in einen mercklichen Recess stecken verbleiben; gleichwie man ... zu resolviren bewogen worden, daß ... die sich einfindende Staigere ... fordersamst zu einer hinlänglich zu stellenden Caution angewiesen werden sollen ... : Mannheim, den 28. April 1756
Bey denen für das 1755te Jahr von denen Cameral-Receptoren abgelegten Rechnungen hat man verschiedentlich wahrgenommen, wie daß nahmhaffte Waldrug-Straffen hie und da annoch zuruck stehen, deren Beybringung der Ursachen halben difficultiret wird, weilen die Waldrugen nicht ordentlich- ... sondern lang nach gehaltener Waldrug denen Receptoribus zugeschicket werden ... : Mannheim den 28. August 1756
Gleichwie man zu beförderender Erörterung deren von ein- so anderen Receptoribus in liquidatione nachgeführet-werdender extantien resolvirt hat, daß künfftighin sambtliche dergleichen nachführende ... Posten jedesmahlen specificè und gantz umständlich cum causis debendi bemercket werden sollen ... : Mannheim den 4ten September 1754
Gleichwie zwar sambtliche Cammeral-Receptores durch die unterm 28ten Januarii 1744. in Druck ausgegangene Rechnungs-Instruction für beständig angewiesen seynd, ihre Rechnungen sambt darzu gehörigen Urkunden all-jährlich auf den 15ten Mertz zur Abhör anhero einzusenden ... : Mannheim den 7ten Februarii 1753
Obwohlen in dem mit der Ober-Rheinischer Ritterschafft unterm 16. November 1748. errichtetem Recess austrücklich enthalten, und versehen ist, daß wegen der Zoll-Befreyung deren vielen Unterschleiffen halber die Attestata nicht von denen Ritterschafftlichen Beambten, und Bedienten, sonderen von denen Ritter-Glieder selbst händig ertheilt, und beglaubiget werden sollen ... : Mannheim den 1. December 1752