Tektonik

Depositum der AOK Westfalen-Lippe

Tektonikbeschreibung: 1. Ausgangslage bei der archivischen Sicherung von Akten bei den AOK-Regionaldirektionen in Westfalen-Lippe: Im Zuge einer umfassenden Änderung von Organisations- und Selbstverwaltungsstrukturen der Allgemeinen Ortskrankenkassen Mitte der 1990er-Jahre hat sich in der archivischen Fachdiskussion herauskristallisiert, dass die AOK-Quellen auf regionaler Ebene ein wichtiges und zeitlich umfassendes Abbild wirtschafts- und sozialgeschichtlicher Strukturen darstellen. Die regionale Relevanz der Überlieferung leitet sich dabei aus der historischen Entwicklung der Allgemeinen Ortskrankenkassen ab: Ende des 19. Jahrhunderts wurden die Kassen auf der lokalen Ebene der Gemeinden gegründet und passten sich im Laufe der Zeit durch Kassenzusammenlegungen dem Verwaltungszuschnitt der Kreise bzw. kreisfreien Städte an. Insofern ist eine Überlieferungsbildung durch Kommunalarchive im Rahmen ihrer Verantwortung für die Dokumentation lokaler/regionaler Lebenswelten eine naheliegende Folgerung. Dieser Ansatz ist vom LWL-Archivamt für Westfalen aufgegriffen worden, das bei der Umsetzung der archivischen Sicherung der in den AOK-Regionaldirektionen befindlichen historischen Überlieferung eine Vermittlerrolle zwischen den westfälischen Kommunalarchiven und der AOK Westfalen-Lippe einnahm. In deren Folge wurden die Verhandlungen wegen einer Archivierung von regionalen AOK-Quellen zwischen der Zentraldirektion der AOK Westfalen-Lippe in Dortmund für die der Zentraldirektion unterstellten AOK-Regionaldirektionen und dem LWL-Archivamt für Westfalen in Münster für die beteiligten Kommunalarchive geführt. 2. Kooperation zwischen der AOK Westfalen-Lippe, dem LWL-Archivamt und den Kommunalarchiven zur Archivierung von AOK-Akten: Nachdem die ersten Gespräche zur Archivierung von AOK-Akten im Jahre 2002 stattfanden, dauerte es letztlich bis April 2008, ehe eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem LWL-Archivamt für Westfalen und der AOK Westfalen-Lippe über die „Archivische Erschließung der in den Regionaldirektionen der AOK Westfalen-Lippe befindlichen Kernüberlieferungen bis zum Stichjahr 1994“ abgeschlossen werden konnte. Diese Vereinbarung regelt grundsätzlich die Sicherung der historischen Kernüberlieferung der bis zum Stichjahr 1994 selbständigen Allgemeinen Ortskrankenkassen in Westfalen-Lippe und ihrer Vorgängereinrichtungen. Sie umfasst die Bewertung, Übernahme und Erschließung des relevanten Quellenmaterials durch das LWL-Archivamt für Westfalen und die sich nach den archivischen Bearbeitungsprozessen anschließende dezentrale Aufbewahrung und Nutzbarmachung in den regional zuständigen Kommunalarchiven. Die Zuordnung der einzelnen AOK-Bestände an die Kommunalarchive orientiert sich an der Organisationsstruktur der Allgemeinen Ortskrankenkassen vor der grundlegenden Neustrukturierung durch die Fusion zur AOK Westfalen-Lippe im Jahre 1994. Demzufolge fungieren 27 Kommunalarchive als Zielarchiv für diejenigen 27 selbstständigen Allgemeinen Ortskrankenkassen in Westfalen-Lippe, die bis Anfang 1994 bestanden. 3. Übernahme und Erschließung der archivwürdigen Kernüberlieferung der AOK Hochsauerland und ihrer Vorgängereinrichtungen: Die Aussonderung der archivwürdigen Unterlagen der AOK Hochsauerland und ihrer Vorgängereinrichtungen erfolgte beim Sitz der Regionaldirektion Hochsauerland/Lippstadt-Soest in Meschede sowie in den Geschäftsstellen Arnsberg und Olsberg am 13. Oktober 2008. Die Überlieferung der Protokolle der Gremien und Organe vieler Vorgängereinrichtungen der AOK Hochsauerland setzt bereits mit dem Jahr 1884 ein. Dennoch zeigt der Bestand in diesem Bereich Lücken auf. Es fehlen beispielsweise die Protokolle der AOK für den Kreis Meschede von 1953 - 1977. Auch Unterlagen zu den Sozialwahlen sind nicht vollständig im Bestand vorhanden. Es fehlen die Unterlagen zu den Wahlen der AOK für den Kreis Arnsberg von 1953 - 1968 sowie der AOK für den Kreis Meschede von 1958 - 1974. Ferner sind von der AOK für den Kreis Meschede keine Satzungsunterlagen überliefert. Die älteste im Bestand enthaltene Satzung ist die Satzung der AOK für das Amt Schmallenberg aus dem Jahr 1913. Die Finanzverwaltung der AOK Hochsauerland und ihrer Vorgängereinrichtung ist ab 1895 dokumentiert. Als Besonderheit enthält der Bestand Unterlagen aufgelöster Betriebskrankenkassen. Der Bestand umfasst 571 Titelaufnahmen. Diese befinden sich in 103 Archivkartons (Um-fang: 11,5 lfdm.). Die Laufzeit reicht von 1884 - 1996. 4. Besondere Benutzungsmodalitäten (Schutzfristen): Die Benutzung der Archivalien erfolgt im Rahmen des Archivgesetzes Nordrhein-Westfalen vom 16. März 2010 und der Benutzungsordnung des den Archivbestand aufnehmenden Kommunalarchivs in der jeweils gültigen Fassung. Unbenommen davon dürfen die Protokollbücher der Selbstverwaltungsorgane sowie die Unterlagen zu den Sozialversicherungswahlen erst 60 Jahre nach Aktenschluss unter Berücksichtigung der Verkürzungsmöglichkeit nach § 7 (6) Archivgesetz NW genutzt werden. Die Möglichkeit der Sperrfristenverkürzung bleibt ausschließlich dem Vorstand der AOK Westfalen-Lippe vorbehalten. Ein entsprechender Antrag ist über das Kommunalarchiv dorthin zu richten.

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23.06.2025, 08:11 MESZ

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