Einblattdruck
Nachdem ein Erb-Cammerer vnd Rath dero Burgerschafft, vnlangsten, Obrigkeitliche erinner- vnd andeutung thun lassen, keinem Frembden, ohne beschehene anzeig vnd vorwissen, ..., einzunemen vnd vnterschleiff zugeben: ... : Decretum in Senatu, den 20. Febuarij Anno 1637.
- Weitere Titel
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Nachdem ein Erb-Cammerer und Rath dero Burgerschafft, unlangsten, Obrigkeitliche erinner- und andeutung thun lassen, keinem Frembden, ohne beschehene anzeig und vorwissen, ..., einzunemen und unterschleiff zugeben: ...
Erbkammerer Erbkämmerer Bürgerschaft unlängst Erinnerung Fremden
- Standort
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München, Bayerische Staatsbibliothek -- Cgm 4900(1#Bl.210
- VD17
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VD17 12:734047D
- Umfang
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[1] Bl.
- Sprache
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Deutsch
- Ereignis
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Veröffentlichung
- (wo)
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[S.l.]
- (wann)
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1637
- URN
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urn:nbn:de:bvb:12-bsb00100003-6
- Letzte Aktualisierung
-
27.11.2025, 08:37 MEZ
Datenpartner
Bayerische Staatsbibliothek. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Einblattdruck
Entstanden
- 1637