Einblattdruck

Nachdem ein Erb-Cammerer vnd Rath dero Burgerschafft, vnlangsten, Obrigkeitliche erinner- vnd andeutung thun lassen, keinem Frembden, ohne beschehene anzeig vnd vorwissen, ..., einzunemen vnd vnterschleiff zugeben: ... : Decretum in Senatu, den 20. Febuarij Anno 1637.

Weitere Titel
Nachdem ein Erb-Cammerer und Rath dero Burgerschafft, unlangsten, Obrigkeitliche erinner- und andeutung thun lassen, keinem Frembden, ohne beschehene anzeig und vorwissen, ..., einzunemen und unterschleiff zugeben: ...
Erbkammerer Erbkämmerer Bürgerschaft unlängst Erinnerung Fremden
Standort
München, Bayerische Staatsbibliothek -- Cgm 4900(1#Bl.210
VD17
VD17 12:734047D
Umfang
[1] Bl.
Sprache
Deutsch

Ereignis
Veröffentlichung
(wo)
[S.l.]
(wann)
1637

URN
urn:nbn:de:bvb:12-bsb00100003-6
Letzte Aktualisierung
27.11.2025, 08:37 MEZ

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Objekttyp

  • Einblattdruck

Entstanden

  • 1637

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