Bestand

Handelsgericht (Bestand)

Verwaltungsgeschichte: Schon im 16. Jh. hatte das Admiralitäts-Collegium eine gewisse handelsrechtliche Kompetenz in Bezug auf Schiffahrtssachen. Alle übrigen Handelssachen wurden nicht an das Niedergericht, sondern an die präsidierenden Bürgermeister, die Präturen und den Senat gebracht. Der Kompetenz des letzteren unterlagen alle Konkurse mit einem Wert über 4.000 Mark; was darunter lag, kam vor die Prätoren (s. 211-6). Zur Bildung eines eigenen Handelsgerichts kam es erst infolge der vorher veröffentlichten Handelsgerichtsordnung am 24.02.1816. Das Gericht bestand aus Präses, Vizepräses und 9 kaufmännischen Richtern, daneben einem Aktuar mit 3 beigegebenen Beamten. Es bildete bis 1868 zwei, bis 1871 vier, bis 1874 fünf und bis 1879 sechs Kammern. In Dienstsachen waren dem Gericht untergeordnet der Actuar beim Fallitwesen, der Dispacheur (s. 373-4) und die beiden Schiffsregistratoren. Das Gericht war zuständig für alle Handelssachen, daneben in freiwilliger Gerichtsbarkeit für alle Verklarungen und für die Vorläufer des Handelsregisters. Es blieb bis zur Reichsjustizreform 1879 in Kraft; dann wurde seine Kompetenz dem Amts-, Landes- und Oberlandesgericht zugewiesen. Dort wurden anhängige Prozesse z.T. bis 1892 weiterverfolgt.

Archivierungsgeschichte: Die Retrokonversion der Daten erfolgte im Jahre 2011.
Der Bestand ist wie folgt zu zitieren: 222-3 Handelsgericht, Nr. ... .

Bestandsbeschreibung: Schon im 16. Jh. hatte das Admiralitäts-Collegium eine gewisse handelsrechtliche Kompetenz in Bezug auf Schiffahrtssachen. Alle übrigen Handelssachen wurden nicht an das Niedergericht, sondern an die präsidierenden Bürgermeister, die Präturen und den Senat gebracht. Der Kompetenz des letzteren unterlagen alle Konkurse mit einem Wert über 4.000 Mark; was darunter lag, kam vor die Prätoren (s. 211-6). Zur Bildung eines eigenen Handelsgerichts kam es erst infolge der vorher veröffentlichten Handelsgerichtsordnung am 24.02.1816. Das Gericht bestand aus Präses, Vizepräses und 9 kaufmännischen Richtern, daneben einem Aktuar mit 3 beigegebenen Beamten. Es bildete bis 1868 zwei, bis 1871 vier, bis 1874 fünf und bis 1879 sechs Kammern. In Dienstsachen waren dem Gericht untergeordnet der Actuar beim Fallitwesen, der Dispacheur (s. 373-4) und die beiden Schiffsregistratoren. Das Gericht war zuständig für alle Handelssachen, daneben in freiwilliger Gerichtsbarkeit für alle Verklarungen und für die Vorläufer des Handelsregisters. Es blieb bis zur Reichsjustizreform 1879 in Kraft; dann wurde seine Kompetenz dem Amts-, Landes- und Oberlandesgericht zugewiesen. Dort wurden anhängige Prozesse z.T. bis 1892 weiterverfolgt.
In den Best. hat Registraturgut des Niedergerichts in einschlägigen Sachen Eingang gefunden, so daß die Laufzeit bereits mit dem Jahr 1754 beginnt. Im wesentlichen wird er durch die Urteilsbücher und die Verzeichnisse der vor dem Handelsgericht bzw. dessen Vorgängern eröffneten Fallissements (Konkurse) gebildet. Hervorzuheben sind 145 Einzelfall-Administrationsakten für die während der Handelskrise von 1857 in Schwierigkeiten geratenen Firmen.

Reference number of holding
Staatsarchiv Hamburg, 222-3
Extent
Laufmeter: 25.3

Context
Staatsarchiv Hamburg (Archivtektonik) >> RECHTSPFLEGE >> BESONDERE GERICHTE BZW. SPRUCHINSTANZEN FÜR EINZELNE SACHGEBIETE >> HANDEL, WIRTSCHAFT UND SCHIFFAHRT
Related materials
Literatur: Ernst Baasch, Handelsgericht, Handels- und Börsengesetzgebung, in: Die Handelskammer, Bd. 2, Hamburg 1915, S.556-632

Indexbegriff subject
Handelsgericht

Date of creation of holding
1836-1876

Other object pages
Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
Rights
Rechteinformation beim Datenlieferanten zu klären.
Last update
30.03.2022, 12:37 PM CEST

Data provider

This object is provided by:
Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg. If you have any questions about the object, please contact the data provider.

Object type

  • Bestand

Time of origin

  • 1836-1876

Other Objects (12)