Die Pfleger Johann Walter und Samuel Moll sowie der Hofmeister Lamprecht Bomgarter des Heiliggeistspitals in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch 261/2, 254] verleihen Barbara Breiser von Nassenbeuren ("Naßabeyren") [Stadt Mindelheim/Lkr. Unterallgäu] sowie ihrem Lehenträger Magnus ("Mang") Wolffart von Gannertshofen [Gde. Buch/Lkr. Neu-Ulm] ein Gütlein des Spitals in Gannertshofen, das zuvor Kaspar Zimmermann bewirtschaftet hat [vgl. A Urk. lfd. Nr. 4009 von 1578 August 4], zu Erbrecht. Barbara Breiser hat das Gütlein in gutem Kulturzustand zu halten und dem Spital davon jährlich 6 Malter Roggen Weißenhorner Maß, 10 Schilling Heller Heugeld, 1 Viertel Öl, 4 Herbsthühner und 1 Fastnachtshuhn nach Ulm zu liefern. Sie und ihre Erben können ihr Erbrecht an dem Gütlein an geeignete Personen verkaufen. Kommt es auf diese oder andere Weise zu einem Besitzerwechsel, dann stehen dem Spital von dem bisherigen Inhaber 2 rheinische Gulden als Weglöse und von dem neuen Besitzer dieselbe Summe als Handlohn zu. Bei Säumnissen in der Lieferung der Abgaben oder unsachgemäßer Bewirtschaftung fällt das Gütlein an das Spital zurück.
- Archivaliensignatur
-
Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm, A Urk., 4157
- Alt-/Vorsignatur
-
XV 33 1
A 1321
2267 / 2
- Sonstige Erschließungsangaben
-
Sprache: Deutsch
Aussteller: Pfleger und Hofmeister des Heiliggeistspitals in Ulm
Siegler: Johann Walter (1), Samuel Moll (2) und Lamprecht Bomgarter (3)
Kanzleivermerke: No. 7 Lad MM (17. Jh.)
(StadtA Ulm, A [7132], fol. 525r)
Überlieferung: Orig.
Beschreibstoff: Perg.
Siegelbefund: Drei an Pergamentstreifen anhängende Siegel; 1 grünes Wachs und beschädigt, 2 grünes Wachs und stark beschädigt
Rückvermerke: Inhaltsangabe (16. Jh.)
Datum: Der geben ist monntags, den achten apprillis, 1594.
- Kontext
-
A Urkunden
- Bestand
-
A Urk. A Urkunden
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
-
31.01.2023, 11:26 MEZ
Entstanden
- 1594 April 8.
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Jakob Betz von Attenhofen [Stadt Weißenhorn/Lkr. Neu-Ulm] bekennt, dass ihm die Pfleger Sigmund Baldinger und David Weickmann sowie der Hofmeister Lamprecht Baumgarter des Heiliggeistspitals in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch 261/2, 254] auf Lebenszeit ein Gütlein des Spitals in Attenhofen, das zuvor Balthasar ("Balthas") Zeller bewirtschaftet hat, verliehen haben. Er verpflichtet sich, das Gütlein in gutem Kulturzustand zu halten, nichts von seinen Zugehörungen zu verpfänden oder zu verkaufen und dem Spital davon jährlich 4 Malter Roggen und 2 Malter Hafer Weißenhorner Maß, 1 Viertel Öl, 100 Eier, 4 Herbsthühner und 1 Fastnachtshuhn nach Ulm zu liefern. Bei Säumnissen in der Lieferung der Abgaben, unsachgemäßer Bewirtschaftung sowie nach seinem Tod fällt das Gütlein wieder an das Spital zurück.
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Die Pfleger Hermann Rot und Johann Kramer sowie der Hofmeister Georg Segenschmid des Heiliggeistspitals in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch Nr. 261/2, 254] verleihen Thomas Seyfurdt von Ay [Stadt Senden/Lkr. Neu-Ulm] auf Lebenszeit ein Gütlein des Spitals in Ay, das zuvor Abraham Wieland bewirtschaftet hat. Er muss das Gütlein in gutem Kulturzustand halten, darf nichts von seinen Zugehörungen verpfänden oder verkaufen und hat dem Spital davon jährlich 4 Imi Fesen und 4 Imi Hafer Ulmer Maß, 2 Pfund Heller Heugeld, 2 Herbsthühner, 1 Fastnachtshuhn und 100 Eier sowie von einer Wiese und einem Garten 1 rheinischen Gulden und 6 Schilling Heller nach Ulm zu liefern. Bei Säumnissen in der Lieferung der Abgaben, unsachgemäßer Bewirtschaftung sowie nach seinem Tod fällt das Gütlein wieder an das Spital zurück.
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Die Pfleger Albrecht Baldinger und Samuel Moll sowie der Hofmeister Johann Höpp des Heiliggeistspitals in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch 261/2, 254] verleihen Stefan Veihel von Echlishausen ("Echlinshaußen") [Gde. Bibertal/Lkr. Günzburg] auf Lebenszeit ein Gütlein des Spitals in Ettlishofen [Gde. Bibertal/Lkr. Günzburg], das Brennersgütlein genannt wird und das zuvor der verstorbene Kaspar Geiger bewirtschaftet hat [vgl. A Urk. lfd. Nr. 4062 von 1584 Oktober 5]. Er ist verpflichtet, das Gütlein in gutem Kulturzustand zu halten, darf nichts von seinen Zugehörungen verpfänden oder verkaufen und hat dem Spital davon jährlich 8 Imi Roggen und 8 Imi Hafer Ulmer Maß, 15 Schilling Heller Heugeld, 2 Muth Öl, 1 Viertel Wachs, 2 Hühner und 1 Fastnachtshuhn nach Ulm zu liefern. Bei Säumnissen in der Lieferung der Abgaben, unsachgemäßer Bewirtschaftung sowie nach seinem Tod fällt das Gütlein wieder an das Spital zurück.
![Peter Betz von Attenhofen ("Athenhouen") [Stadt Weißenhorn/Lkr. Neu-Ulm] bekennt, dass ihm die Pfleger Johann Krafft und Wilhelm Friedrich Heintzel sowie der Hofmeister Philipp Zallinger des Heiliggeistspitals in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch Nr. 261/2, 254] auf Lebenszeit ein Gütlein des Spitals in Attenhofen, das zuvor sein verstorbener Vater Jakob Betz bewirtschaftet hat [vgl. A Urk. lfd. Nr. 4227 von 1600 März 10], verliehen haben. Er verpflichtet sich, das Gütlein in gutem Kulturzustand zu halten, nichts von seinen Zugehörungen zu verpfänden oder zu verkaufen und dem Spital davon jährlich 4 Malter Roggen und 2 Malter Hafer Weißenhorner Maß, 1 Viertel Öl, 100 Eier, 4 Herbsthühner und 1 Fastnachtshuhn nach Ulm zu liefern. Bei Säumnissen in der Lieferung der Abgaben, unsachgemäßer Bewirtschaftung und nach seinem Tod fällt das Gütlein an das Spital zurück.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/87138006-a3d2-4d62-b32f-5d9b548fed40/full/!306,450/0/default.jpg)
Peter Betz von Attenhofen ("Athenhouen") [Stadt Weißenhorn/Lkr. Neu-Ulm] bekennt, dass ihm die Pfleger Johann Krafft und Wilhelm Friedrich Heintzel sowie der Hofmeister Philipp Zallinger des Heiliggeistspitals in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch Nr. 261/2, 254] auf Lebenszeit ein Gütlein des Spitals in Attenhofen, das zuvor sein verstorbener Vater Jakob Betz bewirtschaftet hat [vgl. A Urk. lfd. Nr. 4227 von 1600 März 10], verliehen haben. Er verpflichtet sich, das Gütlein in gutem Kulturzustand zu halten, nichts von seinen Zugehörungen zu verpfänden oder zu verkaufen und dem Spital davon jährlich 4 Malter Roggen und 2 Malter Hafer Weißenhorner Maß, 1 Viertel Öl, 100 Eier, 4 Herbsthühner und 1 Fastnachtshuhn nach Ulm zu liefern. Bei Säumnissen in der Lieferung der Abgaben, unsachgemäßer Bewirtschaftung und nach seinem Tod fällt das Gütlein an das Spital zurück.
![Die Pfleger Johann Walter und Samuel Moll sowie der Hofmeister Lamprecht Bomgarter des Heiliggeistspitals in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch 261/2, 254] verleihen Georg Feihel von Diepertshofen [Gde. Pfaffenhofen a. d. Roth/Lkr. Neu-Ulm] auf Lebenszeit ein Lehen des Spitals in Pfaffenhofen [a. d. Roth/Lkr. Neu-Ulm], das zuvor Jakob Vetter bewirtschaftet hat [vgl. A Urk. lfd. Nr. 4149 von 1593 April 30]. Der Beliehene ist verpflichtet, das Lehen in gutem Kulturzustand zu halten, nichts von seinen Zugehörungen zu verpfänden oder zu verkaufen und dem Spital davon jährlich 6 Imi Roggen und 6 Imi Hafer Ulmer Maß, 10 Schilling Heller Heugeld, 1 Viertel Öl, 3 Herbsthühner und 1 Fastnachtshuhn nach Ulm zu liefern. Bei Säumnissen in der Lieferung der Abgaben, unsachgemäßer Bewirtschaftung sowie nach seinem Tod fällt das Lehen an das Spital zurück.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/aa66af06-40ad-4991-a541-eef3bb4c7a13/full/!306,450/0/default.jpg)
Die Pfleger Johann Walter und Samuel Moll sowie der Hofmeister Lamprecht Bomgarter des Heiliggeistspitals in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch 261/2, 254] verleihen Georg Feihel von Diepertshofen [Gde. Pfaffenhofen a. d. Roth/Lkr. Neu-Ulm] auf Lebenszeit ein Lehen des Spitals in Pfaffenhofen [a. d. Roth/Lkr. Neu-Ulm], das zuvor Jakob Vetter bewirtschaftet hat [vgl. A Urk. lfd. Nr. 4149 von 1593 April 30]. Der Beliehene ist verpflichtet, das Lehen in gutem Kulturzustand zu halten, nichts von seinen Zugehörungen zu verpfänden oder zu verkaufen und dem Spital davon jährlich 6 Imi Roggen und 6 Imi Hafer Ulmer Maß, 10 Schilling Heller Heugeld, 1 Viertel Öl, 3 Herbsthühner und 1 Fastnachtshuhn nach Ulm zu liefern. Bei Säumnissen in der Lieferung der Abgaben, unsachgemäßer Bewirtschaftung sowie nach seinem Tod fällt das Lehen an das Spital zurück.
![Kaspar Geiger von Ettlishofen [Gde. Bibertal/Lkr. Günzburg] bekennt, dass ihm die Pfleger Jodok ("Jos") Besserer und Johann Gregg sowie der Hofmeister Anton Mürdel ("Mirdel") des Heiliggeistspitals in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch 261/2, 254] ein Gütlein des Spitals in Ettlishofen, das Brenners Gütlein genannt wird und zuvor von seinem Vater Erhard Geiger bewirtschaftet wurde, auf Lebenszeit verliehen haben. Er verpflichtet sich, das Gütlein in gutem Kulturzustand zu halten, nichts von seinen Zugehörungen zu verpfänden oder zu verkaufen und dem Spital davon jährlich 8 Imi Roggen und 8 Imi Hafer Ulmer Maß, 15 Schilling Heller Heugeld, 2 Muth Öl, 1 Vierdung Wachs, 2 Hühner und 1 Fastnachtshuhn nach Ulm zu liefern. Bei Säumnissen in der Lieferung der Abgaben, unsachgemäßer Bewirtschaftung sowie nach seinem Tod fällt das Gütlein wieder an das Spital zurück.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/9353ff04-39dc-47cc-b3c9-3a2373f65f4e/full/!306,450/0/default.jpg)
Kaspar Geiger von Ettlishofen [Gde. Bibertal/Lkr. Günzburg] bekennt, dass ihm die Pfleger Jodok ("Jos") Besserer und Johann Gregg sowie der Hofmeister Anton Mürdel ("Mirdel") des Heiliggeistspitals in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch 261/2, 254] ein Gütlein des Spitals in Ettlishofen, das Brenners Gütlein genannt wird und zuvor von seinem Vater Erhard Geiger bewirtschaftet wurde, auf Lebenszeit verliehen haben. Er verpflichtet sich, das Gütlein in gutem Kulturzustand zu halten, nichts von seinen Zugehörungen zu verpfänden oder zu verkaufen und dem Spital davon jährlich 8 Imi Roggen und 8 Imi Hafer Ulmer Maß, 15 Schilling Heller Heugeld, 2 Muth Öl, 1 Vierdung Wachs, 2 Hühner und 1 Fastnachtshuhn nach Ulm zu liefern. Bei Säumnissen in der Lieferung der Abgaben, unsachgemäßer Bewirtschaftung sowie nach seinem Tod fällt das Gütlein wieder an das Spital zurück.
![Peter Schech von Mähringen ("Meringen") [Stadt Ulm] bekennt, dass ihm die Pfleger Georg Rot von Reutti ("Reitten") [Stadt Neu-Ulm] und Samuel Moll sowie der Hofmeister Lamprecht Baumgarter des Heiliggeistspitals in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch 261/2, 254] ein Gütlein des Spitals in Mähringen zu Erbrecht verliehen haben. Dazu gehören Haus, Hofstatt, Stadel und ein Gärtlein im Dorf, 14,625 Jauchert Äcker und ein Baumgarten. Er verpflichtet sich, das Gütlein in gutem Kulturzustand zu halten. Von dem Baumgarten wird er jährlich 7 Schilling Heller in den Hof des Bartholomäus Rossmann zinsen. Dem Spital hat er von dem Gütlein jedes Jahr 6 Imi Hafer Ulmer Maß sowie 14 Schilling Heller für Heugeld, Eier und Dienste nach Ulm zu liefern. Er und seine Erben können ihr Erbrecht an dem Gütlein an geeignete Personen, die auch den Spitalpflegern und dem Hofmeister genehm sind, verpfänden oder verkaufen. Kommt es auf diese oder andere Weise zu einem Besitzerwechsel, dann stehen dem Spital von dem bisherigen Inhaber 1 Gulden als Weglöse und von dem neuen Besitzer dieselbe Summe als Handlohn zu.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/0502a580-0452-49e5-830c-a270b117e465/full/!306,450/0/default.jpg)