Urkunde

Johann Hartmuth von Langeln bekennt sich zugleich im Namen seines Bruders Friederich Meinhard von Langeln zu dem eingerückten Lehnbrief des Grafen Johann von Nassau, Sarbrücken und Saarwerden usw., den dieser zugleich im Namen der Grafen Ernst Casimir, Johann Ludwig, Gustav Adolph und Wallrad zu Nassau, Sarbrücken und Sarwerden usw. ihrem Oberamtmann und Rat Johann Hartmuth von Langeln und dessen Bruder Friedrich Meinhard von Langeln, Amtmann der Herrschaft Wiesbaden über das Lehen genannt 'der Marschalck' in der Gemarkung Schierstein ausgestellt hat, das vordem deren Urgroßvater Johann von Langeln, Hansz Bernhardt von Langeln, ihr Großvater, Georg Henrich von Langeln, ihr Vater, von den Grafen Philipp dem Älteren und dem Jüngeren zu Nassau, Wieszbaden und Itzstein zu Lehen empfangen haben, nachdem es von Henrich von Gabsheim (Geispitzen) durch Versäumnis des Grafen Adolph heimgefallen war, ferner über Güter zu Erbach, die einst Adam Schlump von Winternheim (Winternheimb) und seine Vorfahren zu Lehen getragen haben. Siegler: Aussteller.

Archivaliensignatur
121, U von Langeln 1652 Februar 24
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, Unterschrift und Siegel an Pergamentstreifen in Holzkapsel, Deckel fehlt
Sonstige Erschließungsangaben
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: uf Dinstag den vierzndzwantzigsten Februar 1652 der geben ist im Jahr und Tag alhs obstehet

Kontext
Nassauische Territorien: Lehnsarchive >> Urkunden >> 12 Anfangsbuchstabe L >> 12.7 von Langeln
Bestand
121 Nassauische Territorien: Lehnsarchive

Laufzeit
1652 Februar 24

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Rechteinformation
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Letzte Aktualisierung
17.06.2025, 14:08 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunde

Entstanden

  • 1652 Februar 24

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