Bericht

Wann rechnet sich die Haushaltshilfe? Eine Einschätzung möglicher Arbeitsmarktwirkungen der Steuerförderung und des Haushaltsscheck-Verfahrens

Seit Januar 1997 können die Kosten für die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung einer Haushaltshilfe bis zu einem Höchstbetrag von 18.000 DM pro Jahr als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer abgesetzt werden. Mit dem Haushaltsscheck wurde zudem das Meldeverfahren bei der Sozialversicherung vereinfacht. Ab einem Grenzsteuersatz von 40 Prozent deckt die dadurch erzielbare Steuerersparnis den Gesamtsozialversicherungsbeitrag, der vom Arbeitgeber-Haushalt zu zahlen ist. Finanzielle Belastungen durch Urlaub, Lohnfortzahlung oder Feiertage werden nicht ausgeglichen. Um ein Potential von 500 bis 600 Tausend sozialversicherungspflichtig beschäftigter Haushaltshilfen zu erschließen, bedarf es also weiterer Überlegungen zur Verbesserung der Fördermöglichkeiten.

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Series: IAB-Kurzbericht ; No. 4/1997

Klassifikation
Wirtschaft

Ereignis
Geistige Schöpfung
(wer)
Emmerich, Knut
Ereignis
Veröffentlichung
(wer)
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)
(wo)
Nürnberg
(wann)
1997

Handle
Letzte Aktualisierung
10.03.2025, 11:43 MEZ

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Objekttyp

  • Bericht

Beteiligte

  • Emmerich, Knut
  • Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)

Entstanden

  • 1997

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