Aufsatz

Der Berechnung der Pension in Gemäßheit des §. 4 Abs. 5 des Pensionsgesetzes vom 6. Juli 1885 ist das gesammte Diensteinkommen als Lehrer und Kantor als ein einheitliches Stelleneinkommen zu Grunde zu legen. Dagegen sind unfixirte Einnahmen für kirchliche Verrichtungen auch bei organisch verbundenen Aemtern auf die Lehrerbesoldung nicht anzurechnen : [E. Schullehrer- und Lehrerinnen-Seminare etc., Bildung der Lehrer und deren persönliche Verhältnisse]

Der Berechnung der Pension in Gemäßheit des §. 4 Abs. 5 des Pensionsgesetzes vom 6. Juli 1885 ist das gesammte Diensteinkommen als Lehrer und Kantor als ein einheitliches Stelleneinkommen zu Grunde zu legen. Dagegen sind unfixirte Einnahmen für kirchliche Verrichtungen auch bei organisch verbundenen Aemtern auf die Lehrerbesoldung nicht anzurechnen : [E. Schullehrer- und Lehrerinnen-Seminare etc., Bildung der Lehrer und deren persönliche Verhältnisse]

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Public Domain Mark 1.0 Universal

Language
Deutsch
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TIFF, Vers.6.0, 600 dpi, 1 bit (s/w),ITU group; Digitalisierungsvorlage: Original

Bibliographic citation
Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen ; 33

Published
1891

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Deutsche Forschungsgemeinschaft
Last update
26.05.2025, 3:47 PM CEST

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  • Aufsatz

Time of origin

  • 1891

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