- Alternative title
-
Freimaurerschutzes
- Location
-
München, Bayerische Staatsbibliothek -- H.g.hum. 25-1/4#Beibd.4
- VD18
-
VD18 14439123
- Dimensions
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8
- Extent
-
[4] Bl.
- Language
-
Deutsch
- Notes
-
Letztes Blatt unbedruckt
Vorlageform des Erscheinungsvermerks: Wien, 1786.
Bibliogr. Nachweis: Wolfstieg, August: Bibliographie der freimaurerischen Literatur. Band 1. 1911, Nr. 12760
- URN
-
urn:nbn:de:bvb:12-bsb10434734-6urn:nbn:de:bvb:12-bsb00069969-5
- Last update
-
16.04.2025, 8:49 AM CEST
Data provider
Bayerische Staatsbibliothek. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Freimaurerliteratur
Associated
Time of origin
- 1786
Other Objects (12)

Die Schuldigkeit und Pflichten eines Frey-Mäurers : aus denen alten glaubwürdigen Urkunden der Logen über dem Meere, und derer, so sich in Engelland, Schottland und Irrland befinden, heraus gezogen, zum Gebrauch der Brüderschafften und Logen in Londen. Damit selbige bey der Aufnahme der Neuen Brüder, oder wenn es der Meister verordnet, gelesen werden können

Die Schuldigkeit und Pflichten eines Frey-Mäurers : aus denen alten glaubwürdigen Urkunden der Logen über dem Meere, und derer, so sich in Engelland, Schottland und Irrland befinden, heraus gezogen, zum Gebrauch der Brüderschafften und Logen in Londen. Damit selbige bey der Aufnahme der Neuen Brüder, oder wenn es der Meister verordnet, gelesen werden können

Verordnungen, Geschichte, Gesetze, Pflichten, Satzungen, und Gebräuche, Der Hochlöblichen Brüderschafft derer Angenommenen Frey-Mäurer : Aus ihren eignen glaubwürdigen Urkunden, und sichern mündlichen Nachrichten von vielen Jahrhunderten gezogen, und aus dem Englischen übersetzt von Johann Küenen, Abgeordneten Ober-Meister der ordentlichen Logen in Holland, Wie solche bey der Aufnahme eines neuen Bruders, nach des Meisters, oder seiner Ober-Aufseher Verordnung, verlesen werden sollen

Verordnungen, Geschichte, Gesetze, Pflichten, Satzungen, und Gebräuche, Der Hochlöblichen Brüderschafft derer Angenommenen Frey-Mäurer : Aus ihren eignen glaubwürdigen Urkunden, und sichern mündlichen Nachrichten von vielen Jahrhunderten gezogen, und aus dem Englischen übersetzt von Johann Küenen, Abgeordneten Ober-Meister der ordentlichen Logen in Holland, Wie solche bey der Aufnahme eines neuen Bruders, nach des Meisters, oder seiner Ober-Aufseher Verordnung, verlesen werden sollen
