Archivale

In diesem Falle Lohnfortzahlung

Enthält: AOK teilt mit, das Landesarbeitsgericht Berlin bestätigt habe, dass bei Pflege und Betreuung eines kranken, sonst unversorgten Kindes Lohn für fünf Tage im Jahr gezahlt werden müsse

Archivaliensignatur
Kreisarchiv Stormarn, V 100 / 55071

Kontext
Zeitungsdokumentation >> 8. Wirtschaft >> 8.09 Versicherungen, Krankenkassen >> 8.09.2 Krankenkassen
Bestand
V 100 Zeitungsdokumentation

Laufzeit
9. November 1977

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Letzte Aktualisierung
09.02.2024, 08:15 MEZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 9. November 1977

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