Archivbestand
Herzogtum Westfalen, Forstarchiv (Bestand)
Dienststellenverwaltung,
Forstbestand, Pflege und Verbesserung des Gehölzes, Haupt- und
Nebennutzung der Forsten, Marken, Zu- und Abgang von Forstgrund,
Jagd- und Spanndienste, Jagdrechte, Fischereisachen,
Forsteinkünfte, Rechnungen.
Bestandsgeschichte:
Mischbestand unterschiedlicher Provenienzen: Hofrat, Hofkammer,
Geheime Konferenz, Landdrost und Räte, Oberkellnerei, Offizialate
Köln und Werl, Westfälisches Forstamt, Bergamt Olpe,
Oberjägermeister und Oberforstmeister in Hirschberg, Drost zu
Bilstein, Richter Kreilmann in Erwitte, Oberforstkolleg Darmstadt,
Hessisches Forstkolleg, Prozessakten von Klöstern.
Form und Inhalt: Auf dem am
26. März 1590 in Stockum gehaltenem Holzgericht wurde die erste
Holzordnung für die Marken des Möhne- Ruhrstranges im Herzogtum
Westfalen beschlossen. file://fn@01 In insgesamt 33 Paragraphen
werden Kultur, Erhaltung, Schutz und Benutzung der Forsten, die
Zulässigkeit und Art des Weidegangs und der Mast, sowie das
Kohlenbrennen in den Waldungen abgehandelt. Ein Holzförster und
Forstbedienstete (Holzknechte, Selhauer und Scharleute) hatten über
ihre Einhaltung zu wachen. Kurfürst Max Heinrich hat diese
Verordnung am 20. Oktober 1666 als "Wald- und Holtz-Ordnung im
Hertzogthumb Westphalen" erneut publizieren lassen.
file://fn@02
Erst im Laufe des 18. Jahrhunderts
entwickelte sich eine Fachbehörde: das Westfälische Jagd- und
Forstamt mit Sitz in Hirschberg. Unter der Leitung eines
Oberjägermeisters - später Oberjäger- und Oberforstmeisters -
bearbeiteten ein Oberförster, ein Jagdadvokat und ein
Forstschreiber alle bei der Verwaltung und Nutzung der
landesherrlichen Forsten und Jagden anfallenden Fragen. Sie wurden
dabei von 9, 13 bzw. 15 Jägern und Förstern in den einzelnen
Revieren des Herzogtums Westfalen unterstützt. file://fn@03 Die
Beamten waren der Hofkammer verantwortlich und hatten deren
Anordnungen zu befolgen.
Das Westfälische Jagd- und
Forstamt besaß eine beschränkte Strafgewalt. Es konnte wegen "Wald-
und Jagdfrevels" Brüchtenstrafen verhängen, gegen die beim Hofrat
Appellation eingelegt werden konnte. file://fn@04 Neben der
Strafgewalt, die wohl auf das jährlich veranstaltete
"Holtz-Gericht" zurückzuführen ist, übte das Jagd- und Forstamt
auch eine beschränkte Zivilgerichtsbarkeit aus. Es war zuständig
für Streitigkeiten, die mit Jägern oder anderen Forstleuten in
Jagd- und Forstangelegenheiten entstanden. Appellation gegen seine
Entscheidungen konnte wiederum beim Hofrat in Bonn eingelegt
werden. file://fn@05
Der vorliegende Aktenbestand
gelangte zusammen mit den Forstakten der Regierung Arnsberg in den
Besitz des Staatsarchivs (Zgg. 61/1940 und Zgg. 4/1942). In
Arnsberg wurde 1841 ein "Repertorium der reponierten
Forstregistratur aus der kurkölnischen Verwaltungsperiode" angelegt
(siehe Repertoriensammlung des Staatsarchivs). Darin wurden aale
dort vorhandenen Forst-, Jagd- und Fischereiakten etwa bis zum
Jahre 1802, ohne Rücksicht auf ihre Provenienz nach
Sachgesichtspunkten geordnet, aufgeführt. So ist es auch zu
erklären, daß in diesem Bestand, der leider nur einen Teil der 1841
noch vorhandenen Akten umfaßt, neben Akten des Hofrats, der
Hofkammer, von Landdrost und Räten in Arnsberg und in Einzelfällen
auch Aktenbänden einzelner Klöster aus dem Bereich des ehemaligen
Herzogtums Westfalen vorhanden sind, so daß es in einigen Fällen
sogar zu Doppelüberlieferungen kommt.
Der Bestand
"Herzogtum Westfalen Forstarchiv" wurde neu verzeichnet. Soweit
sich die Provenienz der Aktenbände genau bestimmen ließ, wird sie
in der letzten Spalte des Verzeichnisses angegeben. Bei der
Neuordnung des völlig durcheinander geratenen Bestandes wurde an
Hand der zum größten Teil noch erkennbaren alten Signaturen
versucht, die Ordnung von 1841 wiederherzustellen.
Auseinandergerissene Serien wurden wieder zusammengefaßt.
Aktenfaszikel ohne Signatur dem Sachschema eingegliedert.
Münster im März 1977 U. Schnorbus
[Die Akten decken nicht nur die Tätigkeit der
kurfürstlichen Forstbehörden ab, die sich im Laufe des 18.
Jahrhunderts zum Westfälischen Jagd- und Forstamt mit Sitz in
Hirschberg entwickelte. Abschriftlich enthalten sie z. T.
Vorüberlieferungen, die bis in das 13. Jahrhundert
zurückreichen.]
- Bestandssignatur
-
A 010
- Umfang
-
1.101 Akten.; 1101 Akten.
- Sprache der Unterlagen
-
German
- Kontext
-
Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen (Archivtektonik) >> 1. Territorien des Alten Reiches bis 1802/03 einschließlich Kirchen, Stifter, Klöster, Städte u.ä. >> 1.1. Kölnisches Westfalen (A) >> 1.1.1. Herzogtum Westfalen >> 1.1.1.1. Verwaltung, Justiz, Landstände
- Verwandte Bestände und Literatur
-
Karl Féaux de Lacroix, Geschichte der hohen Jagd im Sauerlande (Herzogtum Westfalen, Fürstentümer Wittgenstein), Dortmund 1913; Sauerländer Heimatbund (Hg.), Jagd und Wild im kurkölnischen Sauerland, Arnsberg 1988; Ralf Günther, Der Arnsberger Wald im Mittelalter. Forstgeschichte als Verfassungsgeschichte (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Westfalen XXII; Geschichtliche Arbeiten zur westfälischen Landesforschung 20), Münster 1994.
Günther; Selter
- Bestandslaufzeit
-
(1056-) 1461, 1516-1834
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
-
17.09.2025, 13:26 MESZ
Datenpartner
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- (1056-) 1461, 1516-1834