Kapitel

XVIII. Kayserliche Constitution und Satzung, wie Brüder oder Schwestern Kinder ihres Vatters Bruder oder Schwester verlassene Erbschafft unter sich theilen sollen, zu Speyer An. 1529 aufgericht

XVIII. Kayserliche Constitution und Satzung, wie Brüder oder Schwestern Kinder ihres Vatters Bruder oder Schwester verlassene Erbschafft unter sich theilen sollen, zu Speyer An. 1529 aufgericht

Digitalisierung: Dresden SLUB, ZB

Public Domain Mark 1.0 Universell

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Schmauß, Johann Jacob. - Corpus Iuris Publici S. R. Imperii Academicum : Enthaltend des Heil. Röm. Reichs Grund-Gesetze, Insonderheit die güldene Bulle, den Land- und Religions- auch Westphälisch- und andere Frieden; die Cammer-Gerichts-Reichs-Hof-Raths-Rothweilischen Hof-Gerichts-Reichs-Hof-Cantzley-Cammer-Gerichts-Cantzley- und andere Ordnungen; Einen Auszug der Reichs-Abschiede, die Reichs-Matricul und neueste Wahl-Capitulation, nebst verschiedenen andern Reichs-Schlüssen und Vergleichen

Erschienen
1745

Förderung
Deutsche Forschungsgemeinschaft
Letzte Aktualisierung
09.05.2025, 15:20 MESZ

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Objekttyp

  • Kapitel

Entstanden

  • 1745

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