Monografie
General-||Reglement,|| Welche Sache vor die || Gouvernements oder Com-||mandeurs der Garnisonen,|| und welche hingegen unter die || Civil-Jurisdiction || gehören
- Location
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Universitäts- und Stadtbibliothek Köln -- RHR104
- Published
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Cleve : Jacob de Vries , 1737
- Last update
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21.04.2023, 10:37 AM CEST
Data provider
Universität zu Köln. Universitäts- und Stadtbibliothek. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Monografie
Time of origin
- Cleve : Jacob de Vries , 1737
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Edict, Daß bey allen Ober- und Unter-Gerichten Diejenige Sachen, welche Bagatellen concerniren, wenig oder nichts importiren, oder auch unter Funffzig Rthlr. sich belauffende Schulden betreffen, niemahls zum ordentlichen Proces verwiesen, sondern bey mündlichem Verhör, ohne Advocaten und Kosten, auf einmahl abgethan, die Præsidenten und Chefs derer Justitz-Collegiorum auch davon repondiren, und insonderheit auf die Unter-Gerichte besser achtung geben sollen

Edict, Daß diejenige Advocaten, Procuratores und andere Concipienten, welche sich unterstehen, Leuthe aufzuwiegeln, um in abgethanen und abgedroschenen Sachen Seiner Königlichen Majestät immediaté Memorialien zu übergeben, oder auch in anderen Justitz- und Gnaden-Sachen durch Soldaten übergeben zu lassen, ohne alle Gnade und Pardon, mit einem Hunde an der Seite, aufgehangen werden sollen, und daß dieses Edict acht Tage nach geschehener publication seinen Anfang nehmen solle

Edict, 1) Daß niemand mit Vorbeygehung derer ersten Instantzien Sr. Königl. Majest. allerhöchste Person immediate mit Klagen behelligen solle ... 2) Daß derjenige, welcher sich ohne Grund wider die Justitz-Collegia, und den Geheimten Etats-Rath, beschweret, mit Geld, oder ... mit Vestungs-Arbeit bestraffet, ... werden solle. 3) Daß auch ferner keine Commissiones, als wann zuvor 1200. Thlr. zur Recruten-Casse erleget worden, in Rechts-hängigen Sachen verstattet, niemahls aber Commissarii aus anderen Provintzien ... dazu genommen werden sollen
